WRA/GFR nehmen zur aktuellen Situation im deutschen Rugby Stellung Heidelberg, 9. Februar 2018 – Aus Sicht der WILD Rugby Academy – Stiftung zur Förderung des Rugby-Sports (WRA), und ihrer Tochter, der Gesellschaft zur Förderung des Rugby-Sports mbH (GFR), stellt sich die aktuelle Situation im deutschen Rugby-Sport wie folgt dar:
1. Zu WRA/GFR:
Zwischen dem DRV und der WRA/GFR gibt es seit Auslaufen der alten Vertragsbeziehungen im Sommer 2017 keine vertragliche Zusammenarbeit mehr.
Der DRV, der für die Nationalmannschaft verantwortlich zeichnet, verkündete mehrfach, einen „Plan B“ und „genügend Spieler“ zu haben. Im Januar 2018 äußerte er öffentlich, dass er auf eine Unterstützung durch Dr. Hans-Peter Wild bzw. die WRA/GFR verzichtet.
Nach wie vor hat der DRV nach Auffassung der WRA/GFR-Verantwortlichen kein tragfähiges und professionelles Langfristkonzept – inklusive der Punkte „Profisport“, „Rechtssicherheit“, „Beziehungs-Management“ etc. – vorgelegt. Eine auf wenige Monate befristete Einstellung von Trainern ersetzt nach Auffassung der WRA/GFR-Verantwortlichen keine ganzheitliche und professionelle Planung. Zumal dem DRV mit Kobus Potgieter ein anerkannter Trainer zur Verfügung stand.
2. Zu aktuellen Schnittstellen DRV und WRA/GFR
Der DRV hat am 26. Januar 2018 für die anstehenden Länderspiele 53 Spieler der 15er Rugby-Nationalmannschaft nominiert. Bei dieser Nominierung der Spieler ist zu berücksichtigen, dass der DRV jetzt im Februar einen 7er-Lehrgang in Südafrika für die erst Ende Mai beginnende förderungsrelevante GPS-Series angesetzt hat. An diesem Trainingslager nimmt eine Vielzahl der besten deutschen Spieler teil.
Am Samstag, 3. Februar 2018, und damit zwei Tage vor Trainingsauftakt hat der DRV Kontakt zur WRA aufgenommen, weil nicht genügend Spieler aus dem Pool der 53 Nominierten zugesagt hatten. Neben den 17 bei der GFR angestellten Spielern sind offensichtlich etwa 20 weitere Spieler der Nominierung nicht gefolgt. Die Gründe hierfür sind der WRA/GFR nicht bekannt, sollten aber sicher auch hinterfragt werden.
Aufgrund der zu geringen Spielerzahl bat der DRV die GFR, eine sechswöchige Freistellung ihrer nominierten Spieler zu prüfen. Dieser Bitte, kurzfristig auszuhelfen, hat die WRA gemeinsam mit der GFR, obwohl sie keinen gewerblichen Spielerverleih betreibt, am 4. Februar 2018 entsprochen – vorbehaltlich einer Einigung der noch zu verhandelnden Konditionen. Diese umfassten neben der Zusicherung eines ausreichenden Versicherungsschutzes für die GFR-Mitarbeiter gemäß WR-Regularien und der Zusicherung einer Nachlizensierung von Spielern bei Verletzungsausfall vor allem eine Kompensation für die 6-wöchige Arbeitsfreistellung aller nominierten Mitarbeiter. Am Abend des 8. Februar 2018 hat der Verband gegenüber WRA/GFR kommuniziert, dass er zwar das aktuelle Angebot nicht annehmen könne, aber zu weiteren Verhandlungen gerne bereit sei.
3. Ausblick
Trotz einer zurzeit fehlenden vertraglichen Grundlage mit dem DRV will Dr. Wild die Spieler und die „Rugby-Community“ weiter in ihrem Ziel unterstützen, den Rugby-Sport in Deutschland langfristig auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen. Deshalb wurde beispielsweise bis heute keinem der knapp 30 bei der GFR angestellten Spieler und Coaches gekündigt.
Aktuell arbeiten die Verantwortlichen der WILD Rugby Academy eine Strategie aus, wie nach ihrer Auffassung das Ziel erreicht werden kann, die Sportart weiter zu professionalisieren und auf ein höheres Niveau zu bringen. Folgende Überlegungen sind bei einem solchen Konzept zu berücksichtigen:
- Die Qualifikation für eine 15er Rugby-Weltmeisterschaft ist aufgrund des hohen Trainingsaufwands und der aktuellen Konkurrenz-Situation sicher nur mit Berufssportlern möglich.
- Die Personalkosten für 20 bis 40 Profis plus Trainer bedürfen einer Finanzierung.
- Weitere Kosten für beispielsweise Mannschaftsentwicklung, Trainingslager und Infrastruktur müssen gedeckt sein.
- Die Finanzierung des Rugby-Sports auf internationalem Niveau wird nur unter Einbeziehung externer Dritter möglich sein. Für deren Engagement bedarf es hoher Rechtssicherheit und einer Übertragung bewährter Geschäftsmodelle – zum Beispiel aus anderen Sportarten.
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