Der TV Pforzheim versammelt seit vielen Jahren große Namen aus dem In- und Ausland im Nordschwarzwald, doch auch der amtierende Vizemeister muss erneut mit 2 Minuspunkten für unzureichende Jugendarbeit in die Saison gehen - © Keßler
KOMMENTAR: Und täglich grüßt das Murmeltier: Seit Jahren das gleiche Chaos bei der Erteilung der Bundesliga-Lizenzen. Auch in diese Saison gelang es wieder nur knapp 70% der Rugby-Bundesligisten die ohnehin laschen Lizenzauflagen des Deutschen Rugby-Verbands zu erfüllen. In der Folge starten 15 von 44 mit Strafpunkten oder unter besonderen Auflagen in die erste Spielzeit unter dem vom Bundesligaausschusses erarbeiten neuen Spielsystems.
Um den Saisonstart nicht zu verzögern hat das DRV-Präsidium, dennoch allen Vereinen der 1. und 2. Bundesliga die Spiellizenz für die Saison 2015/2016 erteilt. Allerdings könnten einige Vereine bei mangelhafter Nacherfüllung der Lizenzauflagen noch aus dem laufenden Wettbewerb genommen werden. Die chaotischen Auswirkungen einer solchen Entscheidung möchte man sich gar nicht erst ausmalen. Zumal die Bundesliga-Spielleiter ja jetzt schon Probleme haben den Bundesliga-Spielplan unter Kontrolle zu bekommen.
In den sozialen Netzwerken ist man sich uneinig ob die Schuld für das Lizenz-Chaos beim Dachverband oder den Vereinen zu suchen ist. Fest steht aber: Eine solche Posse ist einer Bundesliga, egal in welcher Sportart, absolut unwürdig und es bedarf der Anstrengung aller Beteiligten, um das antiquierte Lizenzsystem zu modernisieren, einen neuen Überprüfungszeitpunkt zu finden und einen sinnvollen Strafenkatalog zu erarbeiten und diesen dann auch konsequent umzusetzen.
Das von den Vereinen gewählte Präsidium des Deutschen Rugby-Verbands ist dabei in der Pflicht seine Vereine, insbesondere die im Aufbau befindlichen, effektiv zu fördern und zu unterstützen und die Vereine ihrerseits können nicht nur nach dem Status als Rugby-Bundesligist gieren, sondern es gilt dringend die Hausaufgaben zu erledigen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Etablierung unserer Sportart in der hart umkämpften Deutschen Sportlandschaft zu leisten.
Folgende Vereine haben nur eine eingeschränkte bzw. vorläufige Lizenz erhalten:
1. Bundesliga Nord/Ost
Hamburger RC: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b der Lizenzordnung
1. Bundesliga Süd/West
TV Pforzheim: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4c der Lizenzordnung
2. Bundesliga Nord
Hannover 78 II: vorläufige Lizenz, Aufforderung Schiedsrichter innerhalb von vier Wochen nachzumelden und die 1. Rate der Lizenzgebühren umgehend zu bezahlen
TRV Braunschweig: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b der Lizenzordnung
DRC Hannover: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
FT Adler Kiel: eingeschränkte und vorläufige Lizenz mit 2 Minuspunkten, da Kriterium 4a) der Lizenzordnung nicht erfüllt und Aufforderung an den Trainer zur Teilnahme an den nächsten DRV-Trainerlehrgängen
2. Bundesliga Ost
Berliner SC: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4c der Lizenzordnung
USV Jena: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
2. Bundesliga Süd
RC Rottweil: vorläufige Lizenz mit der Aufforderung an die Trainer zur Teilnahme an den nächsten DRV-Trainerlehrgängen
Neckarsulmer SU: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
Heidelberger TV: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
2. Bundesliga West
TGS Hausen: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b der Lizenzordnung
TuS Düsseldorf: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
TG Darmstadt: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
Eintracht Frankfurt: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
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