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World Rugby prüft Nominierungskriterien für Nationalmannschaften
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Geschrieben von TotalRugby Team   
Dienstag, 18. August 2015

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Auch DRV-Kapitän Sean Armstrong ist gemäß Regulation 8.1 c für Deutschland spielberechtigt - © Jürgen Keßler

Alle Mitgliedsverbände des Rugby-Weltverbands World Rugby (WR) wurden in den letzten Monaten zur „3-Jahres-Regelung“ befragt. Gemäß World Rugby Regulation 8.1 c ist ein Spieler bisher für ein anderes Land, als sein Heimatland spielberechtigt, wenn er mindestens 36 Monate am Stück dort verbracht hat und zuvor für keine andere Nation international im Einsatz war. WR-CEO Brett Gosper hat jetzt eine umfassende Überprüfung dieser Regelung angekündigt, da man beim Weltverband die Integrität des internationalen Rugbysports in Gefahr sieht.

„Wir werden uns die Sache genau anschauen. Bernard Lapasset [World Rugby Präsident] ist davon überzeugt, dass wir die Regelung überprüfen müssen und ich teile diese Meinung. Die Integrität von Länderspielen ist wichtig. Es ist an uns eine Bestandsaufnahme zu machen und zu überprüfen ob die Regelung noch zeitgemäß ist? Auf diese Frage werden wir eine Antwort finden“, so Gosper.

„Ich möchte nicht über den Ausgang dieser Überprüfung spekulieren, aber der Sport hat sich entwickelt seitdem wir die Regeln das letzte Mal überprüft haben. Mittlerweile werden viel mehr Spieler international transferiert. Es kann gut sein, dass es daher zu einer anderen Entscheidung kommt, als bei der letzten Überprüfung“, ergänzt der Australier.

Von einer Verschärfung der WR-Regelung 8.1 c wäre auch die 15er-Auswahl des Deutschen Rugby-Verbands massiv betroffen, neben Kapitän Sean Armstrong (Australien) sind aus dem aktuellen Kader u.a. auch Erste-Reihe-Stürmer Chris Howells (Großbritannien), Zweite-Reihe-Dauerbrenner Rob May, Spielmacher Jeremy Te Huia und Schlussspieler Kieran Manawatu (alle Neuseeland) nur dank dieser Regelung für die DRV XV spielberechtigt. Aktuell fiebern die beiden Dritte-Reihe-Stürmer Jarrid Els und Jaco Otto (beide Südafrika) sowie die Innendreiviertel Thomas van Gelderen (Argentinien) und Samj Harris (Neuseeland) ihrem Länderspieldebüt entgegen. Damit ist die DRV-Auswahl in der Division 1A absoluter Spitzenreiter, wenn es um den Einsatz von Spielern nach Regelung 8.1 c geht.

Eine Revision der Regelungen 8.1 a (im Land geboren ohne Staatsbürgerschaft, wie z.B. Hakler Dale Garner) oder 8.2 b (deutschstämmige Eltern oder Großeltern, wie z.B. Prop Damien Tussac oder Dritte-Reihe-Stürmer Umberto Pilla) scheint momentan nicht auf der Agenda des Weltverbands zu stehen.

Die Verantwortlichen der 7er-Nationalmannschaft können einer möglichen Anpassung des Regelwerks entspannt entgegen sehen, in der Olympiaqualifikation sind gemäß der IOC-Regularien ohnehin nur Spieler die im Besitz der Deutschen Staatsbürgerschaft sind für die Nationalmannschaft spielberechtigt.

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Kommentare (2)add comment

Ralf Theune said:

3663
(K)ein Volk von Rugbyspielern
Gibt es eigentlich noch Nationalspieler, die "einfach so", das heißt ohne Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung für Deutschland spielberechtigt sind? Sollte man wirklich vom "Spitzenreiter" sprechen, wenn man die meisten Ausnahmeregelungen für sich in Anspruch nimmt? Oder haben wir es wieder einmal mit einem Hinweis auf mangelnde Nachwuchsförderung zu tun?
August 19, 2015

Ralf Theune said:

3663
...
Entschuldigung, aber wenn das Ganze "völlig legitim" im Sinne einer - auch in anderen Sportarten - üblichen Verfahrensweise wäre, würde World Rugby ja keine Prüfung zur Wahrung der Integrität des Rugbysports auslösen. Ich hoffe, auch meine Frage nach den "Einfach so" Spielberechtigten wurde von Euch als rhetorische verstanden. Die Subtraktionsmethode beherrsche ich durchaus. Es bleibt, eine Nationalmannschaft, die in ihrem Heimatland als Söldnerauswahl verstanden wird, erzeugt keine Identifikation mit diesem Team. (Womit ich nicht sagen will, dass es in Deutschland schon so weit sei).
August 20, 2015

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