Bundesligalizenzen: DRV-Präsidium verlängert Ausnahmeregelung um ein Jahr
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Geschrieben von DRV Pressemitteilung
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Freitag, 8. August 2014 |
Der SC Germania List ist einer von zahlreichen Vereinen die jetzt nachträglich doch noch eine Bundesliga-Lizenz erhalten - © Perlich
Das Präsidium des Deutschen Rugby-Verbandes hat sich im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens zur 1. und 2. Bundesliga für die Saison 2014/15 entschlossen, die bestehende Ausnahmeregelung in Bezug auf den zu erbringenden Nachweis von Trainerlizenzen um eine Spielzeit zu verlängern.
„Das DRV-Präsidium hat sich darauf verständigt, die am 5. August beschlossene Lizenzvergabe rückgängig zu machen und die Ausnahmeregelung zu Punkt 4a der Lizenzordnung ein weiteres Jahr gültig zu erklären. Somit erhält jeder Verein die auf dem Lizenzformular beantragte Lizenz für die Saison 2014/2015“ erklärt DRV-Vizepräsident Jürgen Zeiger. „Das Präsidium und die Hauptamtlichen des DRV haben die Befürchtung, dass die DRV-Lizenzordnung einer Überprüfung durch das Sport- und Schiedsgericht des DRV nicht standhalten würde und es damit zu einer möglichen Änderung in der laufenden Saison käme. Aufgrund dieser Gefahr, hat das DRV-Präsidium sich entschlossen, den Punkt 4a der Lizenzordnung um ein weiteres Jahr auszusetzen, um den Vereinen die Zeit zu geben, die Qualifikation ihrer Trainer zu ermöglichen und gemeinsam mit dem Bundesligaausschuss einen lückenlosen Lizenzierungsprozess für die Zukunft zu definieren.“
Lizenzordnung
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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 8. August 2014 )
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