Hoch schlagen aktuell die Wellen in der Diskussion um die Passverlängerung von Kinder- und Jugendlichen, damit sie an den entsprechenden deutschen Meisterschaften teilnehmen können. Zu diesem Thema gibt nun der DRJ-Vorsitzende Jürgen Zeiger eine Erklärung ab, die mit dem DRV-Präsidium abgestimmt ist.
„Seit einigen Tagen erhält die DRJ-Passstelle ständig Spielerpässe mit der Bitte um Verlängerung. Gemäß unserer Spielordnung ist eine Beantragung nach dem 31. Dezember nicht möglich. Daher müssen die Anträge wegen des Fristablaufes verweigert werden.
Nachdem Herbert Lütge als ehrenamtlich handelnder Passstellenleiter heftig angegangen und zum Teil auch beschimpft wurde, möchte ich hiermit eine grundsätzliche Stellungnahme als DRJ-Vorsitzender abgeben. Mit Antritt meines Amtes habe ich im Rahmen der DRJ-Arbeitstagungen für ein zentrales Passwesen durch die DRJ geworben. Hintergrund war unter anderem, einen kompletten Überblick über den Jugendspielverkehr zu bekommen, einhergehend mit der Umsetzung unserer Bundesligarichtlinien im Herrenbereich, zur verpflichtenden Teilnahme von BL-Vereinen zur Schüler- und Jugendarbeit. Mein Bestreben wurde von einer Mehrheit der Landesverbände mit der Begründung abgelehnt, dass das Passwesen eine nicht zu vernachlässigende Größenordnung zur Refinanzierung des Jugendspielverkehrs auf Landesebene bildet und diese Länderhoheit nicht durch die DRJ beschnitten werden darf. Der Kompromiss war, dass die DRJ im Falle einer Passausstellung die Hälfte der Gebühren an den Landesverband abführt und DRJ-Pässe zwingend bei deutschen Meisterschaften vorliegen müssen, damit die Kinder und Jugendlichen spielberechtigt sind.
Diese Regelung führte dazu, dass einige Landesverbände grundsätzlich DRJ-Pässe für ihren eigenen Spielverkehr nutzten, andere Landesverbände aber mit ihren eigenen Pässen auf Landesebene den Spielverkehr bestritten und nach der Qualifikation für deutsche Meisterschaften für diese Turniere zusätzliche DRJ-Pässe beantragt haben. Die Konsequenz war, dass kurz vor den Meisterschaften eine Flut von Passanträgen einging, die in der Kürze der Zeit kaum zu bewältigen war. Ein weiteres Problem aus dem unterschiedlichen Passwesen ergibt sich, dass die DRJ nicht kontrollieren kann, für wen die einzelnen Spieler auf Landesebene, in welchem Verein gespielt haben. Es konnten also mit der Neuausstellung der DRJ-Pässe völlig neue Mannschaftskader gebildet werden.
Um eine faire und sportlich einwandfreie Lösung zu finden, wurde die heute gültige Spielordnung mit seine Regularien von uns allen gemeinsam auf dem DRJT (das höchste Beschlussgremium) beschlossen. Jeder am DRJT vertretene Verein hat diese damals mit großer Mehrheit getroffene Entscheidung mitgetragen. Diese, dem Präsidium übertragene Überwachung dieser Spielordnung, können wir nicht ohne neuen Auftrag durch den DRJT außer Kraft setzen. Ich kann in diesem Fall auch nicht das Argument gelten lassen, dass diese Regelungen gegen die Spieler und Eltern gerichtet ist, so sehr ich dies auch persönlich bedauere. Würde die DRJ eine Ausnahmeregelung entgegen seiner Spielordnung beschließen, würde unsere Entscheidung innerhalb kürzester Zeit vom Sportgericht gerügt und korrigiert, schlimmstenfalls nach einer ausgespielten deutschen Meisterschaft. Ich bitte um Verständnis unter den gegebenen Vorrausetzungen, keine andere Entscheidung treffen zu können. Um uns aber nicht den Vorwurf der Untätigkeit auszusetzen, habe ich selbst das Sportgericht angerufen und um eine Stellungnahme gebeten.
Ich möchte bitten, bis zur endgültigen Stellungnahme des Sportgerichtes dem DRJ-Präsidium Zeit zu geben, seine finale Entscheidung zu treffen und abschließend zu begründen.“
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