Der Protest des TSV gegen die Spielwertung des Viertelfinales wurde abgewiesen Der Protest der Hendsemer Löwen gegen die Spielwertung der Begegnung TV Pforzheim vs. TSV Handschuhsheim am 03. Mai 2014 wurde vom Sportgericht abgelehnt.
Der TV Pforzheim hatte in der Viertelfinalpartie einen Spieler eingewechselt, der noch keine fünf Spiele mit jeweils einer Halbzeit Einsatzzeit für seinen Verein absolviert hat. Die Bundesligaspielordnung ist in diesem Bereich nicht eindeutig formuliert.
§4 (13): “Alle Spieler, die an den Halbfinalspielen zur Deutschen Meisterschaft (Play-Off) , den Endspielen um die Deutschen Meisterschaften bzw. die Deutschen Vereinspokale und an Relegationsspielen teilnehmen möchten, müssen zuvor in mindestens fünf Spielen nach §1(2)b. oder c. [Wettbewerbsspiele auf regionaler oder überregionaler Ebene] ihres Vereins mindestens eine Halbzeit lang eingesetzt worden sein.”
Auf Nachfragen des Berliner Rugbyclubs auf der letzten Bundesligaausschusssitzung im März wurde bestätigt, dass die Regelung ab dem Achtelfinale greift, da das Achtelfinale bereits zu den Play-Offs gehört, wie es in der Klammer steht.
Im Sportgerichtsurteil, das vom Vorsitzenden aufgrund der Eilbedürftigkeit in alleiniger Zuständigkeit entschieden wurde, wurde der Protest abgelehnt. Nach der juristischen Einschätzung des Vorsitzenden ist die Regelung nur auf die Halbfinalspiele und das Finalspiel anzuwenden. Auf die Anmerkung “Play-Off” und die Festlegung der Bundesligaausschusssitzung wurde im Urteil kein Bezug genommen. Zur Definition von “Relegationsspiel” wurde unter anderem auf die Definition von wikipedia.de verwiesen.
Der TSV Handschuhsheim zweifelt in keiner Weise an, das Spiel auf dem Feld verloren zu haben – völlig unabhängig vom Einsatz des betreffenden Spielers.
Es ging bei diesem Protest jedoch um die Einhaltung von Regularien. Aufgrund der Auslegung der Regeln durch das Sportgericht und dem darauf basierenden Schiedsspruch stellt sich leider der Eindruck ein, dass Regelungen, die eigentlich dazu dienen sollen, eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, immer wieder “ausgehebelt” werden, weil Lücken in den Regelungen deren Ausnutzung möglich machen.
Die Formulierung der Spielordnung hinkt offensichtlich dem Austragungsmodus der Bundesliga hinterher. So macht beispielsweise die Einschränkung der Spielberechtigung in den Relegationsspielen keinen Sinn. Das einzige Relegationsspiel in der Saison ist zwischen der 1. Bundesliga und der Meisterrunde. Bis zu diesem Zeitpunkt werden erst fünf Spiele ausgetragen. Bei genauer Auslegung dieser Regel würde das bedeuten, dass ein neuer Spieler, der eines der vorangegangenen Spiele, zum Beispiel aus Verletzungsgründen, verpasst hat, an diesem Spiel nicht teilnehmen darf. In den folgenden Spielen dürfte er aber wieder spielen.
Aus der Sicht des TSV kann aus dem vorliegenden Urteil nur ein Fazit gezogen werden: Es muss eine Formulierung der Spielordnung gefunden werden, die eindeutig ist und dem Sportgericht keinen Interpretationsspielraum lässt. Packen wir’s an – beim Deutschen Rugbytag 2014!
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