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DRV-Sportgericht spricht Geldstrafe und Spielsperre aus
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Geschrieben von DRV Pressemitteilung   
Montag, 2. Dezember 2013

Dem DRV-Sportgericht wird keine Ruhepause gegönnt. Wieder musste das Gremium in zwei Sportgerichtsverfahren entscheiden. Dieses Mal handelte es sich um die Absage des Spiels beim RK 03 Berlin durch die SG 08 Ricklingen/TuS Wunstorf sowie um eine rote Karte gegen den Spieler Gilles Pelosato vom SC Frankfurt 1880.

Für das Sportgericht waren die vorgetragenen personellen Schwierigkeiten, die zur Spielabsage durch die SG 08 Ricklingen/TuS Wunstorf führten, zwar nachvollziehbar, „stellten aber alleine keinen Milderungsgrund dar“. Folge: Die Hannoveraner wurden mit einer Geldstrafe von 400 Euro belegt, die sie an den DRV entrichten müssen.

Gegen den Spieler Gilles Pelosato sprach das Sportgericht die Mindestsperre von zwei Partien wegen eines Trittes aus. Das Gremium sah es „als gerade noch hinreichend“ an, lediglich die Mindeststrafe zu verhängen. Grund: Der „glaubhaft dargelegte Verlauf des Ereignisses“ durch den Spieler sowie die Darstellung des Schiedsrichters. Zudem habe sich Pelosato unmittelbar nach dem Vorfall entschuldigt. In beiden Fällen ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben.

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