DRV-Sportgericht erklärt Heidelberger TV zum Sieger
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Geschrieben von DRV Pressemitteilung
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Mittwoch, 27. November 2013 |
Im Spiel gegen den Heidelberger TV setzte der München RFC unerlaubte taktische Mittel ein (c) Jan Perlich
Das DRV-Sportgericht kann sich über zu wenig Arbeit in jüngster Zeit nicht beklagen. Nun fällte das Gremium wieder zwei Urteile. In einem Fall hebt das Sportgericht eine Spielwertung auf, in dem anderen Fall erhält ein Akteur eine Sperre von sechs Spielen.
Das Spiel im DRV-Pokal (Gruppe Süd/West) zwischen dem München RFC und dem Heidelberger TV endete im Oktober 24:24. Dieses Spiel veranlasste die FAZ zu einer Glosse. Nun wertete das Sportgericht diese Partie mit 50:0 Spiel- und 5:0 Wertungspunkten zu Gunsten des HTV. Grund: Fehlerhafte Zuordnung von Spielern der 1. Reihe. In Folge einer Verletzung eines Props verlangten die Münchner unumkämpfte Gedränge, da der eingewechselte Spieler nicht aufgewärmt war. Dies wertete das Sportgericht als „unzulässigen taktischen Vorteil“, da sowohl ein Lock als auch die #8 ausgebildete Erste-Reihe-Spieler waren, die diese Position hätten besetzen können.
Im zweiten Fall sperrte das Sportgericht den Spieler Ladislau Szani vom RC Rottweil nach einer roten Karte wegen Schiedsrichterbeleidigung für sechs Spiele. Das Gremium sah es als erwiesen an, dass der Akteur nach einer gelben Karte den Schiedsrichter „mit einem unflätigen Begriff belegt“ habe. Da der Spieler auf eine Stellungnahme verzichtete und auch der Verein sich nicht hinreichend zu dem Vorfall äußerte, sprach das DRV-Sportgericht die Regelstrafe aus. Gegen beide Urteile ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 28. November 2013 )
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