DRV-Sportgericht verhängt Strafen wegen rassistischer Beleidungen und Spielabsagen
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Geschrieben von DRV Pressemitteilung
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Dienstag, 19. November 2013 |
Das DRV-Sportgericht hat Urteile in drei Verfahren verhängt. Dabei belangt das Gremium den ASV Köln sowie den RC Bonn Rhein-Sieg wegen Spielabsagen und brummt dem Spieler Oliver Pflaum (SG 08 Ricklingen/TuS Wunstorf) wegen rassistischer und beleidigender Äußerungen eine Spielsperre auf.
Der Hannoveraner erhält eine Sperre von drei Spielen. Grund waren seine „verbalen Angriffe gegen einen Spieler seiner Rasse oder Hautfarbe betreffend im Spiel gegen den Berliner RC“, so das Sportgericht. Mit dem Urteil blieb das Sportgericht leicht unter der Regelstrafe, da die Richter dem Spieler zu Gute hielten, dass diese Äußerungen im Affekt gefallen sind und die Ausführungen des Akteurs im Laufe des Verfahrens „Bedauern und Reue“ zum Ausdruck gebracht haben.
Der RC Bonn Rhein-Sieg muss wegen des Nichtantretens im Ligapokal bei StuSta München nach §2(3) der Disziplinarordnung eine Strafe von 400 Euro zahlen, die der Verein an den DRV entrichten muss. Der ASV Köln muss dagegen für sein Nichtantreten im Bundesligaspiel beim TV Pforzheim 650 Euro an den DRV zahlen. Straferschwerend wirkte sich in diesem Fall aus, dass die Domstädter bereits in der vergangenen Saison ein Spiel abgesagt hatten. Gegen alle drei Urteile ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben.
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 19. November 2013 )
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