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Amtliche Mitteilung des DRV zum Dopingfall Merino
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Geschrieben von DRV   
Mittwoch, 11. September 2013

Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen

Bei der Wettkampfkontrolle, die am 15.06.2013 beim Endspiel um die Deutsche Meisterschaft, Männer 1. Bundesliga, durchgeführt wurde, wurde ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis festgestellt. In der Probe wurde eine verbotene Substanz gefunden, die in die Klasse S1 Anabole Steroide, der innerhalb und außerhalb des Wettkampfes verbotenen Substanzen, gehört. Der Spieler wurde mit Feststellung des von der Norm abweichenden Analyseergebnisses, vorläufig, gemäß Artikel 7.5 des ADC, von allen Spiel- und Trainingsmaßnahmen suspendiert. Die Vorgaben des Anti-Doping-Codes des DRV wurden in Gang gesetzt.

Nach Abschluss des Ergebnismanagements wurden die vorliegenden Unterlagen an das Sportgericht weitergeleitet und ein Verfahren gegen den Spieler Oscar Merino eröffnet. Die NADA und der IRB wurden über sämtliche Schritte informiert.

Das Sportgericht hat den Verstoß gegen Artikel 2.1 des Anti Doping Codes des DRV festgestellt und entsprechend der Vorgaben des ADC folgende Sanktion verhängt:

Der Athlet wird für den Zeitraum von 2 Jahren gesperrt. Die vorläufige Suspendierung wird auf die Sperrzeit angerechnet.

Für diesen Vorgang ist mitzuteilen, dass bei sämtlichen Verfahrensschritten, von Ergebnismanagement über die Einleitung /Abschluss des Verfahrens und die Veröffentlichung des Verstoßes, gemäß des Anti Doping Codes des DRV gehandelt wurde!

Die fünf Proben der weiteren getesteten Spieler sind negativ.

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