Rugby-Verband Sachsen
Bei der Beantragung der Mittel für die Ganztagsbetreuung in den sächsischen Schulen von der Oberschule Brandis im Jahr 2012 wurde der Schule durch das Kultusministerium von Sachsen mitgeteilt, dass Rugby nicht mehr förderfähig ist- da von der maßgebenden Liste gestrichen. Nur durch eine Sondergenehmigung infolge des persönlichen Einspruches vom Schulleiter der Oberschule Brandis; Herrn Storek, wurde für 1 Jahr eine Sondergenehmigung erteilt. Diese Genehmigung lief 2013 eigentlich aus.
Es war ein kleiner Fehler des Sächsischen Kultusministeriums (SMK), der dafür sorgte, dass Rugby nicht mehr an sächsischen Schulen im Rahmen des Ganztagesangebots (GTA) durchgeführt werden konnte. Als dann noch eine Schule aus Eilenburg im Jahr 2012 Rugby als GTA beantragen wollte bekam die Schule einen Zuwendungsbescheid des SMK mit dem Vermerk, das Rugby keine förderfähige Sportart lt. FRL GTA ist und demzufolge alle Sach- und Honorarkosten für dieses Angebot gestrichen werden.
Hintergrund ist, das Sächsische Kultusministerium gibt in Abstimmung mit der Unfallkasse Sachsen eine Liste bekannt, die alle Sportarten listet, die im Rahmen von GTA angeboten werden können. Rugby fehlte, angeblich soll die Sportart zu risikoreich sein.
Auf Anfrage des Rugby-Verband Sachsen beim Landessportbund im August 2012 wurde bestätigt, dass die Problematik bzgl. der Differenzierung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Sportarten im Rahmen von GTA bekannt ist. Neben Rugby sind auch Sportarten wie Ringen und Boxen nach Aussage des LSB betroffen.
Mit Beginn des neuen Schuljahres trat das Thema erneut hervor. Die Leipziger Volkszeitung wurde darauf aufmerksam und begann eigene Recherchen beim Ministerium. Demnach können die Schulen Ausnahmegenehmigungen beantragen. Dass diese Option besteht, wurde bis vor kurzem seitens des Ministeriums nicht bekanntgegeben. Nun schaltete sich auch der Rugby-Verband Sachsen nochmal ein und nahm Kontakt mit dem Ministerium auf. Der zuständige Verantwortliche für Schulsport im Sächsischen Kultusministerium teilte auf einmal mit, dass Ausnahmeanträge nicht mehr nötig sind, da Rugby wieder auf die Liste der förderfähigen Sportarten kommt. Die Streichung von der Liste war lt. Aussage des Ministeriums ein Fehler, da Rugby im Sächsischen Lehrplan an mehreren Stellen direkt erwähnt wird. Ein Fehler, welcher unnötige Verunsicherung bei Lehrern, Eltern und Kindern verursachte.
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