Neuenheims Craig Green (hier bei einem seiner Einsätze im Community Cell C Cup) bleibt gesperrt
Per Eilentscheidung hat das DRV-Sportgericht durch seinen Vorsitzenden Mahmud Marachi nach den Widersprüchen des Sportclub Neuenheims gegen den Entzug der Spielberechtigungen für die beiden Südafrikaner Craig Green und Senzo Ngubane sowie die Wertung des Spieles gegen den SC Frankfurt 1880 (0:50) ein Urteil gesprochen. Eile war insbesondere deshalb geboten, weil der Sportclub vor den nächsten Spielen in der Bundesliga-Meisterrunde Rechtsklarheit benötigte – schon zum Spiel gegen den TV Pforzheim waren die Königsblauen nur unter Rechtsvorbehalt angetreten. Das Urteil des Sportgerichts dürfte allerdings in Heidelberg-Neuenheim nicht unbedingt auf großen Anklang stoßen, lediglich dem Widerspruch gegen den Entzug der Spielberechtigung für Senzo Ngubane wurde seitens des Sportgerichts stattgeben.
Green bleibt gesperrt
Der Entzug der Spielberechtigung für Nummer 8 Craig Green wurde damit begründet, dass Green während seines Heimataufenthalts im Cell C Community Cup aktiv war, wobei es sich zweifelsohne um Vereinspunktspielbetrieb handelt. Wodurch seine Spielberechtigung für die Rugby-Bundesliga erloschen ist. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der SC Neuenheim ein Schreiben von Greens Verein (Old Selbornians) vorlegte, in welchem der Vorsitzende Green attestierte, dass dieser nur in Freundschaftsspielen zum Einsatz gekommen war. Dieses Schreiben wurde vom Gericht als „Gefälligkeitspapier“ bewertet, welches ohne Prüfung der Sachlage erstellt sein worden muss.
Ngubane ab sofort wieder spielberechtigt
Anders verhält sich der Fall Ngubane, dieser war während seiner Zeit in Südafrika zwar auch in einem regelmäßigen Pflichtspielbetrieb im Einsatz, da es sich hierbei aber nur um einen Universitätswettbewerb und dabei auch noch um den zweitklassigen Varisty Shield handelte, wurde dies analog zu den Deutschen Hochschulmeisterschaften bewertet. Ngubane ist somit mit sofortiger Wirkung wieder spielberechtigt.
0:50 gegen Frankfurt bleibt bestehen
Da gegen den SC Frankfurt 1880 mit Green mindestens ein Spieler eingesetzt worden ist, der über keine Spielberechtigung für den Bundesligaspielbetrieb verfügte, bleibt es bei der von Spielleiter Rolf Schmitt vorgenommenen 0:50-Wertung (zu Ungunsten des SCN) des Spiels beim SC Frankfurt 1880.
In seinem Widerspruch hatte der Sportclub damit argumentiert, dass er im Vertrauen auf die vorgelegten Atteste gehandelt habe und somit das Fehlverhalten alleine bei den Spielern läge. Dieser Auffassung ist das Sportgericht nicht gefolgt, da eine Überprüfung der Atteste ohne weiteres möglich war und trotz aller Hinweise nicht durchgeführt worden ist.
Es droht Halbfinale gegen den Klub
Demnach wird der Sportclub Neuenheim die Zwischenrunde wohl auf dem dritten Tabellenplatz beenden, was bedeutet, dass die Neuenheimer es in einem möglichen DM-Halbfinale mit dem Deutschen Meister Heidelberger RK zutun bekämen.
Weitere ergänzende Anmerkungen und das Urteil im Original findet ihr hier.
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