2. BL: Zwangsabstieg des TSV Handschuhsheim II bleibt bestehen
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Geschrieben von TotalRugby Team
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Donnerstag, 2. August 2012 |
Die Berufung des TSV Handschuhsheim blieb erfolglos - (c) Perlich
Die Berufung des TSV Handschuhsheim gegen den Ausschluss seiner Reservemannschaft aus der 2. Bundesliga wurde vom DRV-Schiedsgericht einstimmig abgewiesen. Damit verliert der TSV Handschuhsheim II für die kommende Saison seine Spielberechtigung für die 2. Bundesliga und wird vorraussichtlich in der Südgruppe der 3. Liga starten, dort treffen die Löwen u.a. auf 2. Mannschaften der Bundesligakonkurrenten Heidelberger RK, RG Heidelberg und TV Pforzheim.
Der TSV Handschuhsheim II war in der abgelaufenen 2. Liga-Saison sowohl beim RC Luxemburg als auch beim RC Aachen nicht angetreten. Während die Handschuhsheimer die Wertung des Luxemburg-Spiels akzeptierten, störte man sich beim Heidelberger-Stadteilverein an der Ansetzung des Aachen-Spiels. Nachdem das im Rahmenspielplan festgelegte Spiel in Aachen nicht stattfinden konnte, da der Heimmannschaft am 21.04.2012 kein Spielplatz zur Verfügung stand, musste die Partie aufgrund der Terminenge auf einen Tag gelegt werden, der im Rahmenspielplan nicht als offizieller Nachholspieltag vorgesehen (29.4.). Die Nachwuchslöwen traten zu dieser Partie nicht an und beriefen sich auf die Kurzfristigkeit der Ansetzung. Im Urteil heißt es dazu: "Gegen die Entscheidung des Sportgerichts bezüglich des Spieles vom 29.04.2012 wendet der Berfungsführer ein, dass das Spiel zunächst für den 21.04.2012 vorgesehen war und 10 Tage davor abgesagt wurde, da dem RC Aachen kein Platz zur Verfügung stand. Die Verlegung auf den 29.04.2012 war dann für den Berufungsführer zu kurzfristig bzw. würde der Berufungsführer keine Mannschaft stellen können, da zu diesem Zeitpunkt keine Sipele mehr im Rahmenspielplan vorgesehen waren. Als Amateurverein sei es dem Berufungsführer nicht möglich eine Woche nach Ende des Rahmenspielplans eine weiteres Auswärtsspiel zu organisieren".
Diese Begründung wurde vom Schiedsgericht welches in der Bestzung Jürgen Hadinger (Vorsitzender), Dietmar Cyrus und Heinz-Jürgen Seip tagte, mit folgender Begründung abgewiesen: "Innerhalb der Regelungen des DRV hat die auswärtig spielende Mannschaft lediglich die Exkulpationsmöglichkeit gem. §8 SpielO. [hier geht es im wesentlichen um Vorfälle auf der Anreise, die ein Erscheinen unmöglich machen]. Diese Voraussetzungen liegen unstrittig nicht vor. Auch unter Berücksichtigung nach dem Grundsatz von "Treu und Glauben" ist hier kein anderes Ergebnis ersichtilch[...]".
Hier gibt es das komplette Urteil zum nachlesen.
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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 2. August 2012 )
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