Die Rugbyunion Hohen Neuendorf muss in der kommenden Saison unterhalb der 2. Bundesliga ran
Der Einspruch der RU Hohen Neuendorf gegen den Zwangsabstieg aus der 2. Bundesliga Nord blieb erfolglos, die Brandenburger dürfen in der kommenden Spielzeit nur unterhalb der 2. Bundesligen am Spielverkehr teilnehmen, das entschied das DRV-Schiedsgericht im vom DRV-Vize Herbert Lügte angeregten Berufungsverfahren.
Die Hohen Neuendorfer waren in der abgelaufenen Spielzeit zweimal nicht angetreten und daher laut geltender Regularien mit sofortiger Wirkung vom weiteren Ligaspielbetrieb ausgeschlossen worden.
"Die Wertungen der Spiele vom 26.11.2011 und 14.04. 2012 sind bestandskräftig. Das Sportgericht geht insoweit fehl, wenn es davon ausgeht, dass die Wertung des Spiels vom 26.11.2011 noch nicht bestandskräftig wurde, da gegen den Berufungsgegner kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde", damit unterstreicht das Schiedsgericht, dass es zwischen der Wertung "Nicht angetreten" und der daraus entstehenden Möglichkeit eines Disziplinarverfahrens zu unterscheiden gilt.
Da ein fristgerechter Protest (binnen 72 Stunden) gegen die Wertung nicht angetreten ausgeblieben war, obwohl die Frist bekannt war, ist der Zwangsabstieg rechtskräftig. Diese Entscheidung des Schiedsgerichts ist verbandsintern unanfechtbar.
Aus Reihen der Rugbyunion war zu vernehmen, dass sie die kommende Regionalligasaison zum Umbruch und Neuaufbau der Herrenmannschaft nutzen wollen.
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