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Spielplan-Chaos: Sportgericht mit mildem Urteil gegen die RG Heidelberg
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Geschrieben von TotalRugby Team   
Freitag, 25. Mai 2012

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Das Nichtantreten beim RK 03 Berlin wurde vom Sportgericht des Deutschen Rugby-Verbandes sehr milde sanktioniert - (c) A&M Bruno

Das Sportgericht hatte das letzte Wort in Sachen "Spielplan-Chaos" der Saison 2011/2012. Zum Saisonabschluss war die Rudergesellschaft Heidelberg nicht zum Nachholspiel beim RK 03 Berlin angetreten, dafür wurde gegend die Kurpfälzer nun ein "protokollarischer Verweis" und damit die mildeste Strafe aus dem Strafenkatalog ausgesprochen.

Begründet wurde das milde Urteil mit der Rolle die Bundesligaspielleiter Uwe Kaelcke beim Nichtantritt der Heidelberger gespielt hatte. In der Urteilsbegründung liest sich das wie folgt: "Das Gericht entscheidet sich hier für die mildeste Form der in der Disziplinarordnung vorgesehenen Sanktionen, weil die Umstände, die zu der Spielabsage führten im Wesentlichen durch den DRV selbst herbeigeführt worden sind. Als entscheidenden Minderungsgrund sieht das Gericht die Tatsache, dass der DRV - vertreten durch den Spielleiter der BL - der Beklagten eine Nichtaustragung des Spiels ohne jede Sanktion in Aussicht gestellt hatte." 

Ganz freisprechen wollte man die Rudergesellschaft aber dennoch nicht: "Der Tatbestand der Spielabsage ist unbestritten. Er ist aus ganz grundsätzlichen Erwägungen im Interesse eines geordneten Ablaufs des Spielverkehrs und der Wahrung des Ansehens des Rugbysports zu sanktionieren", so die drei Richter Wüst, Michau und Döring zu ihrem einstimmigen Beschluss.

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Letzte Aktualisierung ( Freitag, 25. Mai 2012 )
 
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