Für den TV Pforzheim ist das erhoffte Heim-Halbfinale nach dem jüngsten DRV-Entscheid in weite Ferne gerückt - (c) Jürgen Keßler
Das DRV-Präsidium hat seine Entscheidung vom 09.09.2011 - dem TV Pforzheim zwei Wertungspunkte für unzureichende Jugendarbeit abzuziehen - mehrheitlich bestätigt. Demnach verlieren die Nordschwarzwälder den 2. Tabellenplatz und damit ihr Heimrecht im Bundesliga-Halbfinale. Die Goldstädter müssen nun am 28. April um 14:00 Uhr beim SC Frankfurt 1880 ran.
Die Pforzheimer hatten gegen den DRV-Entscheid sowohl aus sportlichen Gründen, sie waren der Meinung die Auflagen bezüglich der Jugendarbeit hinreichend erfüllt zu haben, als auch wirtschaftlichen Gründen widersprochen. Von den Bestraften war angeführt worden, im Vertrauen auf das Heimrecht im Bundesliga-Halbfinale schon umfassende Vorbereitungen getroffen zu haben, unter anderem sollen Plakate in den Druck gegeben worden sein, Merchandise-Artikel bestellt worden sein, Vorbestellungen bei Essens- und Getränkelieferanten sind platziert worden und es wurden Bierwägen und entsprechende Garnituren geordert.
Das DRV-Präsidium hat sein Bedauern über den späten Zeitpunkt der Bekanntgabe des Punktabzuges mitgeteilt. Es sei versäumt worden dies schon im September 2011, also unmittelbar nach der Entscheidung, entsprechend in die Tabellen einzupflegen.
Den Pforzheimern bleibt gemäß DRV-Schiedsordnung das Rechtsmittel der Berufung. Ein Recht wovon der Bundesliga-Neuling laut einer Meldung der vereinsnahen Pforzheimer Zeitung sofort Gebrauch gemacht hat. Der Ball liegt nun also beim Schiedsgericht.
Fast dreifache Fahrtkosten für die Rudergesellschaft
Auch die Rudergesellschaft Heidelberg hat in dieser Woche ihre Erfahrungen mit verspäteten Entscheidungen der spielleitenden Stellen gemacht. Erst am vergangenen Donnerstag war den Orangenen offiziell mitgeteilt worden, dass sie am 28. April zum Auswärtsspiel beim RK 03 Berlin ran müssen. Aufgrund der späten Mitteilung belaufen sich die Fahrtkosten mit dem Schnellzug in die Hauptstadt und zurück mittlerweile auf 4800€ im Gegensatz zu den 1700€ die bei frühzeitiger Buchung fällig geworden wären.
Doch nicht nur finanziell gestaltet sich das angesetzte Spiel zu einer zweifelhaften Geschichte aus Sicht der Kurpfälzer. Zeitgleich mit dem Bundesligaspiel sollen vier RGH-Spieler mit der Deutschen 7er-Nationalmannschaft bei den Stanislas 7s im französischen Nancy ran. „Bisher haben wir vom DRV-Office noch kein offizielles Nominierungsschreiben erhalten, wir werden morgen aber trotzdem die Verlegung des Spiels beantragen, nur für den Fall, dass tatsächlich vier RGH-Spieler für diese Nationalmannschafts-Maßnahme nominiert sein sollten“, kommentierte RGH-Vorstand (Sport) Leander Heimpel den Sachverhalt.
Laut Bundesliga-Spielordnung kann ein Verein der mehr als zwei Spieler für eine Nationalmannschafts-Maßnahme abstellt, die Verlegung des Spieles beantragen. So er dies innerhalb von spätestens 72 Stunden nach Nominierung durch den DRV beantragt. Das Problem ist nur, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Ausweichtermine mehr zur Verfügung stehen, da laut Statuten während eines Endspieltages keine weiteren Spiele stattfinden dürfen und die Bundesliga-Saison nach dem Endspiel offiziell als beendet gilt. Demnach droht im ungünstigsten Fall sogar eine neuerliche Verlegung des Finales.
Da kommt es fast gelegen, dass der Endspielort bis heute noch nicht bekanntgeben wurde. Dem Allgemeinen vernehmen nach, sollen sich der Heidelberger RK, der TV Pforzheim und der SC Frankfurt 1880 um die Austragung des Meisterschaftsfinales beworben haben. Von den Heidelbergern war allerdings zu Letzt zu hören, dass sie aufgrund der hohen Lizenzierungsgebühren, die vom zuständigen DRV-Vermarkter erhoben werden, von ihrer Bewerbung zurücktreten wollen. Es erscheint also wahrscheinlich, dass der Gewinner der Halbfinal-Begegnung zwischen Pforzheim und Frankfurt schlussendlich auch den Zuschlag für die Ausrichtung des Finales erhält.
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