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Bundesliga-Sportgericht beendet Ankick-Streit
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Geschrieben von TotalRugby Team
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Dienstag, 3. Januar 2012 |
Der verspätete Ankick in der Partie RKH-78 war nach Meinung des Sportgerichts keine unangemessene Benachteiligung - (c) Jürgen Keßler
Nachdem von spielleitender Stelle versäumt worden war zu kommunizieren, dass die Bundesligapartie zwischen dem RK Heusenstamm und Hannover 78 nicht wie im Vorfeld vom Sportgericht festgelegt um 14:00 Uhr, sondern erst eine Stunde später um 15:00 Uhr erfolgen sollte - "mein Fehler" so Bundesliga-Spielleiter Uwe Kaelcke im Nachhinein - hatten die Niedersachsen, offiziell Protest gegen die Wertung des mit 11:10 verlorenen Spiels eingelegt.
Danach hatte DRJ- und RKH-Vorsitzender Jürgen Zeiger das Vorgehen der 78er in der Presse als „linke Nummer“ bezeichnet und auch Bundesligaspielleiter und RKH-Mitglied Uwe Kaelcke den 78-Protest als „Kinderkram“ abgetan.
Abgewiesen – lautet jetzt dazu das Urteil des Sportgerichts, welches in der Besetzung Marachi, Kraiger und Michau Beschluss gefasst hatte. „Beide Vereine und der Schiedsrichter waren während des Zeitraumes jeweils bereit und in der Lage, das Spiel zu beginnen, nur leider zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Angesichts des Umstandes, dass von keinem der Beteiligten Vereine ein schuldhafter Verstoß gegen irgendwelche Regularien erkennbar ist, hatte das Sportgericht zu bewerten, ob hier jemand in unangemessener Weise benachteiligt wurde durch den Umstand, dass das Spiel außerhalb der Karenzzeit [Die Regularien des DRV sehen vor, dass ein Spiel zum angesetzten Termin mit einer Karenz von 40 Minuten stattzufinden hat] angepfiffen wurde. Nach Auffassung des Sportgerichts ist das nicht der Fall. Die Umstände waren fair und für beide gleich, ein Grund für eine Aufhebung des Ergebnisses liegt nicht vor“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Den nun auch rechtlich unterlegenen Hannoveranern bleibt noch das Rechtsmittel der Berufung.
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 3. Januar 2012 )
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