Beim Fernduell um den Halbfinal-Einzug hat die RG Heidelberg einen Rückschlag erlitten - (c) A+M Bruno
Traurig aber wahr, die Halbfinal-Paarungen der Deutschen Rugby Meisterschaft 2011 könnte tatsächlich am Grünen Tisch und nicht auf dem - leider gar nicht so grünen - Rasen entschieden werden. Das Sportgericht (aufgrund der Dringlichkeit alleine durch seinen Vorsitzenden Mahmud Marachi vertreten) hat sein gestriges Urteil revidiert und folgende Entscheidung getroffen:
Die einstweilige Verfügung vom 09.05.2011 wird aufgehoben.
Das Spiel RK 03 Berlin – RG Heidelberg wird mit 0:4 Punkten und 0:50 Spielpunkten gewertet.
Die Partie DSV 1878 Hannover – RK 03 Berlin findet am ursprünglich angesetzten Termin statt.
Hier die Entscheidungsgründe im Wortlaut:
Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass die gestrige Verfügung in sportlicher Hinsicht wie auch mit Bezug auf die Ordnungen des DRV die gerechteste Lösung gewesen wäre.
Andererseits kann ich mich aber auch nicht dem geballten und wohlbegründeten Widerstand aller direkt betroffenen Beteiligten verschließen:
Dem RK03 wären immense Kosten entstanden, da für die kurzfristige Fahrt nach HD keine Gruppentickets erhältlich waren, dazu die bereits gebuchten und bezahlten Karten nach H verfallen wären. Das alleine wäre kein Hinderungsgrund gewesen.
Hannover 78 hätte sein lange geplantes und beworbenes Saisonabschlussfest streichen müssen. Dazu kommt, dass sie in der mittleren Zukunft keinen Platz (wegen Renovierung) und in nächster Zeit keine schlagkräftige Mannschaft (wg. Berufung in die 7er-Nationalmannschaft) für ein Nachholspiel gehabt hätten. Das hätte u.U. den Abstiegskampf beeinflusst. Das hat schon heftig zu denken gegeben, aber unter Berücksichtigung der in der aktuellen Konstellation geringen Wahrscheinlichkeit, dass ein Verein die 1.BL verlassen muss, wenn er nicht will, wäre auch dies noch vertretbar gewesen.
Ausschlaggebend war am Ende die Kombination dieser Umstände mit der Tatsache, dass die RGH (um deren Möglichkeit zur Erlangung des Bonuspunktes es ja hier hauptsächlich ging) nicht oder nur unter großen finanziellen Verlusten hätte antreten können. Dort hatte man im Vertrauen auf ein spielfreies Wochenende die Teilnahme an einem Turnier in der Türkei geplant. Auf den Stornokosten von mehreren Tausend Euro wäre die RGH sitzen geblieben.
Die Einbeziehung der neuen Gewichte in die gestern beschriebene Abwägung der Vor- und Nachteile führt daher zu neuen Ergebnissen.
Zum Glück erlauben uns unsere Regularien, auf ein Ereignis individuell und situationsbezogen zu reagieren. Das ermöglicht diese Revision der einstweiligen Verfügung.
Ich erkläre ausdrücklich, dass diese Entscheidung keinen Präzedenzfall für die Zukunft darstellt.
Und ich gestehe freimütig, dass ich sehr darauf hoffe, dass der SCN sein Spiel am kommenden Wochenende gegen den TSV entweder klar oder gar nicht verliert, so dass die Entscheidung nicht an einem nicht errungenen Bonuspunkt der RGH hängt.
Hinsichtlich der Wertung mit 4:0 Punkten ist gegen diese einstweilige Verfügung nach der Schiedsordnung des DRV das Rechtsmittel der Berufung gegeben. Aufgrund des im Falle einer solchen Berufung besonders kurzfristigen Klärungsbedarfes wird die Berufungsfrist auf kommenden Freitag, 14:00 festgesetzt.
Bleibt zu hoffen, dass das Spiel TSV Handschuhsheim gegen den Sportclub Neuenheim eine sportliche Entscheidung der Situation herbeiführt.
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