Die Heidelberger Pokalsiege waren genau genommen gar nicht vom Regelwerk gedeckt - (c) R.R.
Kommentar: Was haben wir nicht schon alles über die unsägliche Pokal-Posse berichtet, doch wer meinte, mit den ausgesprochenen Strafen von 250€ gegen die "Pokal-Schwänzer" seie das Thema erledigt, sieht sich schwer getäuscht. Auf der im Rahmen des ADRT am vergangenen Wochenende ebenfalls stattfindenden Bundesliga-Ausschusssitzung ist endlich mal durchgesickert, was so rund um die Pokalturniere, von welchen die Wenigsten tatsächlich wie geplant stattfanden, alles schiefgelaufen ist.
Aber der Reihe nach. Knapp vor dem wichtigen Halbfinalspiel der Deutschen Fußballnationalmannschaft sollte auf dem DRT im Juli 2010 noch schnell der neue Pokalmodus durchgewunken werden. Tatsächlich segneten die eisernen Rugbypioniere, die trotz der Fußball-Hysterie nach Hannover gekommen waren, das Urteil mit einer einfachen Mehrheit ab und genau hier liegt das Problem - doch dazu später mehr!
Zunächst einmal wurden die Turniere nach dem neuen Modus umgesetzt - so lautete zumindest der Plan. Allerdings offensichtlich sehr zum Missfallen einiger reisemuffliger Vereine, die sich und ihren Spielern offenbar die heftigen Strapazen rund um den neuen Turniermodus ersparen wollten. Mit Blick auf die ohnehin chronisch klammen Vereinskassen war die Entscheidung, die Pokalwochenenden lieber im Kreise der eigenen Familie statt auf der Autobahn zu verbringen folglich schnell gefasst.
Doch das wollte man sich beim DRV nicht bieten lassen, der Ruf nach drakonischen Strafen wurde laut - auch wenn am Ende keiner gerufen haben wollte!
Strafen wurden dann auch irgendwann gesprochen - wenn auch still und heimlich - ursprünglich wollte man von Seiten des Sportgerichtes alle Schwänzer mit einem Strafgeld von 250€ für das Nichtantreten zuzüglich der eingesparten Fahrtkosten belegen. Doch eine genaue Studie der Pokalrichtlinien ergab einen groben Verfahrensverstoß bei dem Beschluss der Spielordnung. Die einfache Mehrheit, welche der neue Modus auf dem Rugbytag für sich beanspruchen konnte, reicht zwar vielleicht zur Wahl eines neuen Klassensprechers, aber leider mitnichten für eine Veränderung des Pokalspielmodus - dafür hätte es einer 2/3 Mehrheit bedurft. Eine Strafe von 250€ für das Nichtantreten wurde vom Sportgericht dann aber - obwohl in diesem Fall wohl ohne sportrechtliche Grundlage - trotzdem ausgesprochen. Vermutlich in dem Wissen, dass die Urteile einer Überprüfung ohnehin nicht standhalten würden, wurde von einer öffentlichen Verkündung jedoch Abstand genommen und auch die Clubs waren zum Stillschweigen über die Urteile aufgefordert worden.
Es dauerte natürlich dennoch nicht lang, bis die ersten findigen Absager diese "Gesetzeslücke" zu ihren Gunsten aufdeckten und Revision gegen das "unberechtigte" Sportgerichtsurteil einlegten - es ist damit zu rechnen, dass die Strafen in der nächsten Instanz wieder gekippt werden.
Doch welche Folgen ergeben sich daraus? Wenn der neue Modus nicht gültig war, müsste dann nicht nach dem alten Modus verfahren werden, der eine Fahrtkostenteilung der teilnehmenden Vereine verankert?
Was passiert nun mit der erhobenen Pokalgebühr, die an den DRV entrichtet werden musste?
Wurden denn die Pokaltitel überhaupt rechtmäßig errungen, wenn die Wettbewerbe nicht von der Spielordnung gedeckt waren? An der sportlichen Qualifikation des Heidelberger RK und der RG Heidelberg II besteht hier freilich kein Zweifel, aber Pokalturniere waren es genau genommen nicht, welche die beiden Heidelberger Vereine da für sich entscheiden konnten.
"Die Dummen sind die, die sich sportlich vorbildlich verhalten haben", soll der Vorsitzende des Sportgerichtes im Übrigen im Anschluss an die oben geschilderten Ausführungen gesagt haben. Mit dieser Einschätzung liegt er sicher nicht so ganz verkehrt!
|