Für das Nichtantreten in den Pokalwettbewerben wurden vergleichsweise milde Strafen verhängt
Der unglückliche Pokalwettbewerb war das große Gesprächsthema im vergangenen Oktober, obwohl in dem großen Finalturnier mit dem Heidelberger RK (DRV-Pokal) und der Rudergesellschaft Heidelberg II (Liga-Pokal) die zwei stärksten Mannschaften im jeweiligen Wettbewerb am Ende als verdiente Sieger gekrönt werden konnten, war das neue Konstrukt, durch zahlreiche Absagen, schon im Vorfeld zur Farce geworden.
Schließlich waren insgesamt 7 Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga nicht zur 1. Pokalrunde angetreten (Berliner RC, ASV Köln, Stuttgarter RC, München RFC, DRC Hannover, Victoria Linden und USV Potsdam), während viele Rugbyfans, auch hier auf TotalRugby, Verständnis für die nicht angetretenen Vereine äußerten, wurden auch Stimmen laut, die harte Strafen für die "Schwänzer" forderten.
Im Anschluss an den Wettbewerb war von Pokalspielleiter Rolf Schmitt gegen die nicht angetretenen Vereine ein Verfahren gemäß § 6 Abs. 3 der geltenden Pokalrichtlinien eingeleitet worden.
Wie TotalRugby in Erfahrung bringen konnte, sind inzwischen die Urteile gegen die entsprechenden Vereine für die unentschuldigte Nichtteilnahme an den Pokalspielen ausgesprochen worden, intern ist von einer Geldstrafe von 250,- € pro Nichtantritt die Rede.
Wenn diese Strafhöhe den Tatsachen entspricht, war es zumindest finanziell von vielen Vereinen ein cleverer Schachzug sich die Teilnahme am Pokalwettbewerb zu schenken, bezifferte doch Heusenstamms Vorsitzender Jürgen Zeiger die Ausgaben seines Vereines für die Teilnahme am Pokalturnier in Hohen Neuendorf gegenüber der Frankfurter Rundschau mit mehr als 1000 €. Der sportliche und vor allem der Imageschaden welcher durch das fehlgeschlagene Experiment "Final-Four" entstanden ist, dürfte sich hingegen kaum finanziell bemessen lassen. Es wird nun auf dem nächsten Rugbytag zu entscheiden sein ob und wie es mit den Pokalwettbewerben überhaupt weitergehen kann.
|