(c) Miriam May
Im kommenden Jahr wird in Neuseeland der “Rugby World Cup” ausgefochten. Wer die drei Wörter zusammen erwähnen will, sollte jedoch aufpassen. Dank des “Major Events Management Act” aus dem Jahr 2007 könnte dies Geldstrafen von bis zu 150.000 Neuseeländischen Dollar (ca. 83.000 Euro) hervorbringen. Der Begriff ist nämlich rechtlich geschützt.
Auch sportliche Ereignisse können den Schutz des Urheberrechts genießen. In der Vergangenheit hat das der Fußballverband FIFA sowie das Internationale Olympische Komitee (IOC) mehrfach bewiesen. Nicht immer waren deren Schritte nachvollziehbar. Manchmal konnte man sich gar die Frage stellen, ob das Urheberrecht nicht bloß als Vorwand herhalten musste. Doch immer mehr Veranstalter wissen um die erweiterten Optionen, die ihnen das Urheberrecht ermöglicht.
Ein klassisches Beispiel dürfte gegenwärtig Neuseeland liefern. Im kommenden Jahr finden dort die Rugby Weltmeisterschaften statt. Dank des Major Events Management Act (MEMA) aus dem Jahr 2007 sollte man sich jedoch gut überlegen, ob man als Unternehmer auf dieses Event verweist. Das Gesetz wurde von der neuseeländischen Regierung – oder vielleicht doch der Lobby? – entworfen und abgesegnet. Es ist verhältnismäßig umfangreich, stellt jedoch einen Punkt besonders klar. Die Bezeichnung des Events ist urheberrechtlich geschützt. Eine unerlaubte Nutzung kann eine Geldstrafe von bis zu 150.000 Neuseeländischen Dollar (ca. 83.000 Euro) nach sich ziehen. Auch wenn das Gesetz bereits 2007 auf den Weg gebracht wurde, so soll der Auslöser primär der 2011 bevorstehende World Rugby Cup gewesen sein.
Wirkliche Gefahr soll von dem Gesetz jedoch nicht ausgehen, wie Ross Young, Sprecher der Rugby World Cup Limited erklärte: “Wir werden [das Gesetz] nutzen, wenn schwerwiegende Rechtsverletzungen vorliegen. Aber wir werden nicht übermäßig streng agieren. Wir nutzen den gesunden Menschenverstand. Gewöhnliche Bürger sollten keine Probleme bekommen.”
Der Fernsehsehsender “TV ONE” hatte im Zuge der bevorstehenden Weltmeisterschaften eine Grillparty an einer Schule organisiert. Dem Gesetz nach war diese jedoch illegal beworben, da man die Wörter “Rugby World Cup” verwendete. Wie TVNZ herausfand, wurden auch bereits Warnungen verschickt. So hat der Autohändler John Porteous ein Schreiben erhalten, dass er auf seiner werbenden Website in einem Sozialen Netzwerk nicht mit den Begriffen“World Rugby Cup” agieren dürfe. Auch Reisebüros, die besondere Angebote im Zuge der Weltmeisterschaften anbieten, könnten Probleme bekommen. Wie war das also mit dem gesunden Menschenverstand?
Alternative Ausflüchte gibt es übrigens nicht. Geschützt ist nämlich nicht nur die Begriffskombo “World Rugby Cup”, sondern auch andere Kombination mit gleicher Bedeutung. Wie beispielsweise “Rugby 2011”.
Quelle: gulli.com
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