Das Urteil ist gesprochen - Frankfurts Bevan Gray war nun doch spielberechtigt - (c) Thomas Sperl
Eine Weile ist es her, wir schreiben den 1. Spieltag der 1. Bundesliga dieser Saison 2009/10, da verlor Frankfurt gegen den SC Neuenheim sein Auftaktheimspiel mit 20:23 Punkten. Und, schlimmer noch, den Bonuspunkt wegen der Niederlage mit weniger als sieben Punkten wollte man den Gastgebern auch verweigern, da der amtierende Meister in diesem Spiel einen nicht spielberechtigten Spieler eingesetzt haben soll. Bevan Gray nämlich, just in der Sommerpause von Heusenstamm zurück an den Main gewechselt, hatte zuvor im Turnier um die Deutsche 7er Meisterschaft noch in den Farben des RKH am zweiten Spieltag eine rote Karte erhalten. Und die Sperre, die daraus folgte, wurde von der spielleitenden Stelle auf die 15er Bundesliga übertragen und die Spielberechtigung des besagten Spielers verneint.
Damit war der Bonuspunkt weg und die Häme nicht zu überhören, die rundherum über die Frankfurter Funktionäre hereinbrach, solch einen dummen Fehler begangen zu haben. Zwar verwies man in Frankfurt immer wieder darauf, sich schon etwas dabei gedacht zu haben, diesen Spieler bewusst einzusetzen, weil man seine Spielberechtigung durchaus annahm. Man sah die 7er Meisterschaft als eine andere Klasse gem. Spielordnung des DRV und dort erwirtschaftete Strafen als nicht übertragbar in andere Ligen, sprich, in diesem Falle die 1. Bundesliga. Aber auch das Sportgericht sah es anders und verwies den SC 1880 auf die Sünderbank.
Bis jetzt das Schiedsgericht des DRV in der Berufung den Urteilsspruch kippte. Bevan Gray war doch spielberechtigt, Frankfurt ist rehabilitiert und der Bonuspunkt wird zurückerstattet! Nun freut man sich in Frankfurt klammheimlich nicht nur über den – wieder – zusätzlichen Punkt für seine Aushängemannschaft im Titelkampf, sondern auch, nicht mehr als vertrottelte, die Leistungen des Teams verpatzende Funktionärsriege im Regen zu stehen.
Die spielleitenden Stellen im DRV und die Vereine sind nun angehalten, das frische Urteil zu verinnerlichen und in Zukunft zu berücksichtigen.
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