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Six Nations: Turnier beendet für Jerry Flannery
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Geschrieben von Manuel Wilhelm   
Mittwoch, 17. Februar 2010

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Das Six Nations Turnier 2010 ist für Irlands Jerry Flannery nach nur zwei Spielen schon wieder beendet. Der Hakler von Munster und der irischen Nationalmannschaft hatte am vergangenen Samstag den französischen Außendreiviertel Alexis Palisson mit einem Tritt so unsanft zu Fall gebracht, dass der Franzose verletzt das Feld verlassen musste.


Flannery hat sich während der Verhandlung als schuldig bekannt und eingestanden, dass seine Tätlichkeit mit einer roten Karte hätte bestraft werden müssen. Das Sportgericht wertete die Regelwidrigkeit zwar als “rücksichtslos”, meinte aber keinen Vorsatz erkannt zu haben.


Allerdings hatte Schiedsrichter Wayne Barnes die Szene nicht richtig gesehen und auch der befragte Linienrichter Stuart Terheege konnte die Aktion nicht richtig deuten. Der Seitenrichter meinte einen “Schulter-Check” gesehen zu haben, weshalb der irische Stürmer nur mit einem Straftritt belegt worden war.


Erst nach Auswertung der Fernsehbilder wurde das Ausmaß der unfairen Attacke, welche ohne Weiteres schwere Verletzungen bei Palisson hätte verursachen können, deutlich.


Die Sperre für den 31-jährigen gilt bis zum 29. März, damit wird Irland in den Spielen gegen England, Wales und Schottland, ohne den etatmäßigen Hakler auskommen müssen. Allerdings kann Flannery noch Einspruch gegen das Urteil erheben.


Vermutlich wird Rory Best von Ulster das Trikot mit der Rückennummer zwei übernehmen.


Was meint ihr, ist eine Sperre von 6 Wochen in Anbetracht der harschen Sperren welche kürzlich gegen die beiden Franzosen Dupuy (23 Wochen) und Attoub (70 Wochen) erlassen worden, zu lasch? Oder hat das Sportgericht bei seiner Beurteilung den richtigen Riecher bewiesen?

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Kommentare (12)add comment

Cauacaunibuca said:

657
Strafe ist ok...
Meiner Meinung nach geht die Strafe in Ordnung.
So ein Tritt ist zwar sehr unsportlich,unschön und hat beim Rugby nichts verloren, aber kann als Kurzschlusshandlung, wenn man fürchtet den Gegner mit einem normalen Tackling nicht stoppen zu können, mal passieren. Ich glaube nicht, dass es Flannery hauptsächlich darum ging Palisson zu verletzen.
Anders dagegen war es bei Attoub und Dupuy.
Sie haben vorsätzlich versucht die Gesundheit ihres Gegner ernsthaft zu gefährden und hätten von mir aus auch NOCH länger gesperrt werden können.
Eye gouging stellt einen gefährlichen Angriff auf´s Augenlicht dar und ist für mich das mit Abstand verabschäuungswürdigste Foulspiel auf dem Rugbyplatz.
Februar 17, 2010

Strongbow said:

1048
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Ich hab das Spiel live gesehen und Flannery machte wirklich nicht den Eindruck, als habe er da überlegt und vorsätzlich böswillig gehandelt. Viel mehr war es wohl eine Handlung aus dem Affekt heraus. Daher ist die Strafe okay. Jetzt im Nachhinein sieht es allerdings doch brutal aus. smilies/wink.gif
Februar 17, 2010

Mandrason said:

142
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halte es auch für angemessen, halte einen Fußtritt nicht so schlimm wie eye-gouging..
Februar 17, 2010

king carlos said:

217
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Ich glaube er wollte den Ball mit dem Fuß wegtreten. Er kam jedoch eindeutig zu spät und hat damit eine Verletzung des Gegners in Kauf genommen. Die Sperre ist somit völlig gerechtfertigt. Eigentlich hätte er sofort rot sehen müssen, doch die Schiedsrichter konnten es ja nicht erkennen.
Februar 17, 2010

justin said:

736
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Seb Chaule 8 Monate Sperre für Stamping.Im vergleich zu den internationalen Strafen,unglaublich übertrieben und lächerlich
Februar 18, 2010

wacco said:

1497
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sehe das wie Cauacaunibuca... 5-6 Wochen sind schon an der oberen Grenze für sowas, zumal ja nicht wirklich viel passiert ist. aber das eye-gouging ist da schon eine ganz andere Klasse von "Foulspiel"... ich finde die 70 Wochen zB nicht übertrieben, da so eine Attacke nicht im Affekt geschieht. Unser südafrikanischer Freund Mr. Burger ist mit seinen 2 Wochen(??) ziemlich gut davongekommen...
Februar 18, 2010

BenStadeSarrois said:

676
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das eine solche aktion absolut daneben ist, ist wohl jedem hier klar.
ich hab das spiel auch live gesehen, die reaktionen meiner pub-kollegen waren entsprechend, allerdings sah es wirklich nicht so aus, als wolle er ihm geplant das bein abreißen... da hat augen ausdrücken schon ne andere qualität...
Februar 18, 2010

Garry said:

904
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Was soll die Diskussion? Flannery hat die Höchststrafe bekommen, wie kann man dann diskutieren, ob er zu gut weggekommen ist?
Das Foul ist technisch gesehen "Tripping" und kein Tritt ("Kicking", "Stamping"); die Höchststrafe für "Tripping" bei einem Vergehen der gravierensten Art ist eine Sperre bis zu maximal 6 Wochen. Damit konnte Flannery gar nicht mehr bekommen!
Die Einteilung, welche Handlung als welches Vergehen zu werten ist und welche Strafe darauf steht wurde übrigens von einer Kommission festgelet, der ausgerechnet ein Franzose vorsteht...
Februar 18, 2010

R.S. said:

1183
...
@justin: mir sagt der fall mit seb chaule nichts, aber ich denk bei seb chaule ist die tatsache ins gewicht gefallen, dass er sich einfach nicht beherrschen kann und des öfteren tätlich wird. das vorstrafenregister spielt bei sowas keine geringe rolle, aber nichtsdestotrotz sind 8 monate heftig.
Februar 18, 2010

AnonyMouse said:

89
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@Garry ????
IRB:
Tripping an Opponent with the foot/leg
Maximum Sanction: 52 weeks
Februar 19, 2010

Garry said:

904
...
@AnonyMouse: Wo hast du das her? Ich habe meine Information aus der Zeitung, in einem Artikel wurde erklärt, weshalb die Aktion technisch als "Tripping" und nicht als Tritt zu gelten hat. Dort wurde eine Maximalsperre 6 Wochen angegeben. Kann es sein, dass deine Sperre von bis zu 52 Wochen sich auf Fälle bezieht, in denen dem "Täter" die Absicht nachgewiesen wurde, den Spieler gezielt verletzen zu wollen? Denn davon wurde Flannery ja in dubio pro reo freigesprochen! Ich denke, meine 6 Wochen maximale Höchststrafe unter den Gegebenheiten ist eine korrekte Angabe. Will es aber natürlich nicht ausschließen, dass der Kommentator unrecht hatte und du richtig liegst!
Februar 19, 2010

AnonyMouse said:

89
...
@Garry:
Das steht so im Strafenkatalog des IRB. Und Ja, das gilt bei Wiederholungstätern die vorsätzlich und ohne Reue agieren und adbei Verletzungen ganz bewusst provozieren.

Im konkreten Fall liegt einfache Rücksichtlosigkeit vor. Da ist ein Strafmaß von 7+ Wochen vorgesehen. Vermutlich gab es strafmindernde Argumente so das nur 6 Wochen ausgesprochen wurden. Ich vermute das die glaubhafte Reue und die Aussage, das Rot fällig gewesen wäre, dabei berücksichtigt wurde.

Bei Treten wären das Ausgangsmaß für die Strafe 12+ Wochen gewesen.
Februar 20, 2010

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