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Mohr verlängert in La Rochelle
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Geschrieben von Claus-Peter Bach   
Dienstag, 23. Juni 2009

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Robert Mohr bereitete den rumänischen Verteidigern bis zu seiner Auswechslung einiges an Kopfzerbrechen - (c) A+M Bruno

Der deutsche Rugby-Nationalstürmer Robert Mohr hat seinen Arbeitsvertrag als Profi beim französischen Zweitligisten RC La Rochelle-Atlantique um zwei weitere Jahre verlängert.

Der 1,94 m große und 110 kg schwere 30-Jährige stammt aus dem VfR Döhren und wechselte über den Bundesligisten Hannover 78 und CS Bourgoin-Jallieu 2002 nach La Rochelle, wo er ausschließlich in der zweiten Sturmreihe eingesetzt wird und seit drei Jahren als Kapitän der ersten Mannschaft fungiert.

In der Saison 2008/09 wurde Mohr eine Halbzeit lang in der deutschen Nationalmannschaft eingesetzt. Das war am 14. Februar 2009 in Heidelberg beim 0:22 gegen Rumänien. In diesem Spiel zeigte Robert Mohr eine ansprechende Leistung, verletzte sich aber am Knie und wurde in der 43. Minute gegen Manuel Wilhelm ausgewechselt. Für die anderen fünf Länderspiele hatte Mohr keine Freigabe durch seinen Verein erhalten.

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Kommentare (14)add comment

Garry said:

904
...
Ich hätte da mal eine Frage: Weiss jemand, wie das im Internationalen Rugby mit der Freigabe durch Vereine für die jeweiligen Nationalmannschaften geregelt ist? Ist im Beispiel Mohr der DRV rein auf die Gnade La Rochellais angewiesen oder kann unter bestimmten Umständen die Freigabe bindend verlangt werden? Oder gelten für die "kleinen" Nationen andere Regeln als für die "großen"? Ich kann mir irgendwie sehr schwer vorstellen, dass Italien etwa auf die Bergamascos oder Parisse für ein 6Nations-Spiel verzichten muss, weil SF ihnen einfach so die Freigabe verweigern kann.
Vielleicht weiß hier ja jemand wie das mit der Freigabe für Länder(pflicht)spiele und kann das mal erklären. Danke!
Vielleicht können wir doch was von den Rundball-Tretern lernen: Wenn da ein Club die Freigabe verweigert, muss der Spieler nicht kommen, steht aber seinem Club lange Zeit nicht zur Verfügung weil er gesperrt wird. Der Verein kann also überlegen, den Spieler ein Wochenende wegen Länderspiels nicht zu haben - oder ein paar Wochen wegen Sperre. Überlegenswertes Modell?
Juni 23, 2009

Gianni said:

71
...
Das kommt immer auf den unterschriebenen Vertrag an. Ein Top 14 Spieler wird jedesmal frei gegeben, wenn es um ein Länderspiel geht. Aber bei uns, wo es um "nicht so viel geht", wird auch vielen in anderen Ländern nicht freigegeben. Also das wird immer schon im Vertrag festgelegt, soweit ich weiß. Ich weiß aber auch nicht nach was der jeweilige Verein bei den Spielern entscheidet...
Juni 23, 2009

Chris said:

74
...
ja und in den meisten anderen großen Rugbynationen ist es ebenfalls so, dass die Spieler ebenfalls beim Landesverband unter Vertrag stehen und jederzeit abgezogen werden können.
Juni 23, 2009

king carlos said:

217
@Garry
Chris hat recht: Die meisten professionellen Rugbyspieler der ersten Stärkeklasse sind zentral beim Verband unter Vertrag (Neuseeland, Australien, Südafrika, Wales, Schottland, Irland). Nur in Frankreich und England gehören die Spieler ausschließlich den Vereinen, wie im Fußball. Deswegen gibt es doch auch in England und Frankreich enorme Probleme mit der Freigabe von Spilern für die Nationalmannschaft. Die RFU muss den Vereinen ja für jeden ihrer Nationalspieler 30000 Pfund entschädigung zahlen.
Juni 23, 2009

Garry said:

904
...
Mir ist durchaus bekannt, dass RFU und PSR verbittert um die Bedingungen für die Freigabe von Spielern kämpfen und natürlich auch, dass bei SANZAR und den keltischen Nationen die Spieler i.d.R. mittel- oder unmittelbar Verträge mit den nationalen Verbänden haben. Nur gibt es derzeit / gab es in jüngster Vergangenheit ja erstens Nationalspieler dieser Verbände(mit Ausnahme der NZRU und ARU) , die nicht "zu Hause" spielen /gespielt haben und trotzdem selbstversändlich für Länderspiele zur Verfügung standen - und zweitens wird ein solches System ja nur in einigen wenigen Ländern betrieben und trotzdem hat etwa Argentinien bei den Spielen, bei denen es um was geht, alle Mann an Bord, ebenso wie Italien bei 6Nations oder den Tests jetzt. Und da ich mal annehme, dass Stade Francais nicht weniger ungern einen Parisse oder Northampton einen Murray freistellt als La Rochelle dies mit Mohr macht, kann es ja kaum sein, dass man als Club so einfach eine Klausel in Spielerverträge schreiben kann, die eine Freigabe für Länderspiele ausschließt, sonst würden das die großen Clubs mit ihren teuren Stars ja erst recht machen.

Meine Frage war daher eher in Richtung der Regelungen, wann ein Club einen Spieler freigeben MUSS und warum etwa französische Clubs deutschen Nationalspielern die Freigabe für ein Spiel in der ENC1 einfach so verweigern kann, wohingegen französische Clubs offenbar nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, z.B. italienischen oder argentinischen Nationalspielern die Freigabe zu verweigern (zumindest bei den großen Spielen). Das muss ja auf irgendeiner Regelgrundlage basieren, und da würde mich interessieren, ob da jemand genaueres weiß (insbesondere, ob Konkurrenten wie Georgien oder Rumänien anders eingestuft werden als der DRV, denn die scheinen ja regelmäßig alle "Stars" dabei zu haben - und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Nationen den Clubs dafür viel Geld zahlen).
Juni 23, 2009

Chris said:

74
...
Ich glaube das ist nicht direkt eine allgemeine Regelung, sondern von den einzelnen Verträgen der Spieler abhängig. Wenn ein Spieler wie sagen wir nun beispielsweise Hernandez bei Stade Francais unter Vertrag steht nehme ich mal stark an das der sich in seinem Vertrag das Recht vorbehält wenn ein wichtiges Spiel seiner Nationalmannschaft ansteht er dort vom regulären Spielbetrieb frei kriegt. Haben wir da jetzt um beim Beispiel Frankreich zu bleiben eine Mannschaft wie Toulouse die quasi die halbe Nationalmannschaft stellen kann ich mir aber auch gut vorstellen dass da der Verein bei Vertragsabschluss "größere" Zicken macht bevor der da so ein Recht zugesteht. Deutsche Spieler dürfen ja in den meisten fällen überhaupt froh sein einen Vertrag zu kriegen da denk ich mal nicht, dass diese da so eine große Wahl haben wenn dann der Verein sich sperrt.
Juni 23, 2009

king carlos said:

217
...
Hm, hab mir schon gedacht, dass du was anderes meintest.smilies/wink.gif Vielleicht liegt es an den kaum vorhandenen Einfluss des DRV. Deutschland ist nun mal nur in der dritten Stärkeklasse und hat noch nie an einer WM teilgenommen. Der ENC1 interessiert wahrscheinlich auch kaum jemanden in großen Ligen und Vereinen. Für La Rochelle ging es halt um den Aufstieg und sie bezahlen Mohr. Da muss das IRB etwas machen. Z.B. europaweite Ligapausen einführen, was natürlich nicht einfach ist bzw. eher unmöglich.
Juni 23, 2009

Ecke said:

1141
...
die regelung ist hier ganz klar. la rochelle muss robert freistellen wenn der drv ihn anfordert bzw. robert kann vom drv gesperrt werden, wenn la rochelle sich quer stellt. ABER wenn robert mohr den wunsch äußert lieber für seinen arbeitgeber aufzulaufen, als seine knochen bei einem länderspiel zu risikieren (schließlich muss er von seinem gehalt eine junge familie ernähren, vom drv gibt es ja nicht mal eine aufwandsentschädigung), dann ist es nur anständig vom drv don diesen möglichkeiten keinen gebrauch zu machen. schließlich würden sie auf diese weise zum beispiel vertragsverhandlungen von robert erschweren und riskieren, dass robert aus der ländermannschaft zurücktritt. das alles hat rein gar nichts mit der größe des deutschen rugby verbands zutun.
Juni 23, 2009

king carlos said:

217
...
Schon klar, dass Mohr auch einen Verdienstausfall bei Länderspielen hat, den der DRV nicht ausgleichen kann. Und das hat ganz viel mit der Größe des deutschen Verbandes zu tun. Ich finde kleinere Verbände, die Profispieler haben, sollten vom IRB noch stärker unterstützt werden. Des Weiteren sollte der DRV es dann auch so vermittlen, dass Mohr von selbst ablehnt, wenn dies denn der Fall sein sollte.

Ich wäre echt für Länderspielpausen. Das wird man jedoch wahrscheinlich nie durchsetzen können.
Juni 23, 2009

WRS said:

334
...
Theorie:
Gemäß Regulation 9 des IRB sind Vereine verpflichtet, Spieler unter genauen Voraussetzungen in bestimmten Zeiträumen für Nationalmannschaften freizustellen.

Praxis:
Wenn ein Verein nein sagt, bringt der Verein den Spieler in den Konflikt, gegenüber Verband und IRB eine Begründung zu vertreten die ggf. nicht stimmt z.B. Verletzung. Es ist dann besser, der Verband verzichtet im Vorfeld. Dies Problem haben übrigens auch die Rumänen und Georgier.
Juni 23, 2009

basten said:

842
...
Die Frage lässt sich - wie von WRS schon angesprochen - über Artikel 9 und 16 der IRB Bylaws beantworten. Einfach mal durchlesen ...
Juni 24, 2009

iriscowelfre said:

1235
...
@Ecke
du hast vollkommen recht!
man kann ja niemanden zwingen für die dt. XV aufzulaufen.
Juni 24, 2009

Bobby100 said:

102
Robert
Ich gehe einmal davon aus, dass Robert totalrugby auch liesst. Vielleicht äussert er sich zu dem Thema einmal persönlich, wie er die Situation Freigabe von LaRochelle und seine Zukunft in der DRV XV sieht.....
Juni 24, 2009

Nummer66 said:

639
...
Hier sieht man mal wieder das Profi-Rugby eine noch realtiv junge Angelegenheit ist. Es fehlt einfach ein internationaler Rahmenkalender in den nationale Wettbewerbe, internationale Klubwettberwerbe und Nationalmannschaftswettbewerbe koordiniert sind und an den sich alle halten. Defakto gibt es ja mit IRB und FIRA sogar verschiedene Dachverbände. Hier wäre eigentlich auch langsam mal eine Reform angebracht.
Oktober 19, 2009

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