Du kennst ja den Spruch, wer keine Ahnung hat soll...
Vorgeschrieben sind gem. § 5 TMG zunächst die Angabe des Namens und der Anschrift des Betreibers des Telemediums. Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine Angabe der E-Mail-Adresse. Handelt es sich um eine juristische Person (z.B. GmbH oder AG) ist ein Vertretungsberechtigter anzugeben. Ist der Betreiber der Website in ein Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so ist die Registernummer aufzunehmen. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Hier handelt es sich ja offenbar um eine GBR, also keine Eintragung im HR, Geschäftsführer gibt es bei dieser Rechtsform nicht.
Die UstId kann durch die Steuernummer ersetzt werden.