diese information findet sich auf den seiten des drv, saemtliche ordnungen etc sind dort in einem zip erhaeltlich:
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QUOTE:
Anträge
1. Antragssteller können nur Mitglieder des DRV und das DRV-Präsidium sein. 2. Anträge müssen schriftlich sechs Wochen vor dem DRT beim DRV eingegangen sein. 3. Anträge müssen in der Form “Antragsgegenstand, Begründung, zu ändernde Normen (mit neuem
Wortlaut), Implementierung“ gestellt werden. 4. Die Sitzungsleitung hat die Anträge auf ihre Form zu überprüfen und darf sie bei Nicht-Einhaltung
der Form nicht zur Abstimmung vorlegen. Das Mittel des Dringlichkeitsantrags bleibt davon unbe- rührt.
Dringlichkeitsanträge
1. Dringlichkeitsanträge sind nicht fristgerecht eingegangene Anträge oder Anträge, die auf dem DRT von einem Delegierten oder dem Präsidenten des DRV eingereicht werden.
2. Dringlichkeitsanträge müssen den Formvorschriften nach §I.6.3. genügen. Sie müssen schriftlich eingereicht werden.
3. Über Dringlichkeitsanträge kann nur abgestimmt werden, wenn zuvor die Dringlichkeit des Antra- ges mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bestätigt wurde.
Änderungsanträge
1. Anträge auf Änderung eines vorliegenden Antrags werden wie Dringlichkeitsanträge behandelt. 2. Stimmt der Antragssteller des vorliegenden (ursprünglichen) Antrages dem Änderungsantrag zu,
so kommt der vorliegende Antrag mit den Änderungen zur Abstimmung. 3. Der geänderte Antrag muss jedoch immer noch den Formvorschriften nach §I.6.3 genügen.
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