Hi UvY!
Ich denke nicht, daß das die Richter anders entschieden hätten, wenn der SCN das Video vorgelegt hätte. Ist aber eigentlich auch egal. Eh alles nur Vermutungen.
Vielleicht hast Du die Debatte Schiedsgericht verfolgt, die ich seinerzeit im Internet angeregt hatte.
Die Sachlage mit den Entscheidungen ist relativ einfach und genau aus diesem Grunde habe ich auch keinen Antrag beim deutschen Rugby Tag gestellt:
Wenn das Schieds- oder Sportgericht Zeugen befragt und sich auf die Aussagen von Dritten bei der Urteilsfindung stützt, dann tun die Richter das, um möglichst viel von der Wahrheit zu erfahren. Ein Video, aus dem klar hervorgeht, was in Wirklichkeit passiert ist, kann die Wahrheit oftmals noch viel besser dokumentieren, als dies die Befragung von Zeugen - die oft die "Vereinbrille" aufhaben dürften - könnte.
Eine öffentliches Wettbewerbsspiel darf gefilmt werden. Es verstößt nicht gegen die Persönlichkeitsrechte, ein solches Spiel aufzunehmen.
Entscheidet nun das Schieds- und das Sportgericht gegen Euch, so könnte Ihr noch den ganz normalen Klageweg über ein ordentliches Gericht gehen. Dieses Gericht wird die Videoaufnahmen auf jeden Fall als Beweis zu lassen und die dort gemachten Aufnahmen zur Wahrheitsfindung heranziehen.
Unter Umständen wird die Gegenseite allerdings die "Vollständigkeit und Echtheit" des Bandes anzweifeln, doch das kann ein hinzugezogener Sachverständiger sofort feststellen (wurde das Band geschnitten oder nicht).
So eine Klage ist relativ einfach und kostengünstig, da der Streitwert gering ist. Vielleicht solltet Ihr im Verein eine Rechtsschutzversicherung abschließen, die würde eine solche Klage, die sich auf einen eindeutigen Videobeweis stützt, kostenmäßig übernehmen.
Die Klage vor dem ordentlichen Gericht ist mitunter keine schöne Angelegenheit, da man sich ja als Mitglied des DRV quasi selbst verklagt. Aber wenn es der letzte Ausweg ist um Recht zu finden, dann ist das eben so.
Das einfachste wäre, wenn der DRV für wesentliche Entscheidungen (Verhängung von Spielersperren auf Grund von gravierenden Tätlichkeiten) den Video-Beweis von sich aus zulassen würde bzw. selbst den Antrag auf dem deutschen Rugby Tag stellen würde.
Ich würde übrigens bei krassen Tätlichkeiten immer empfehlen, daß Video ins Netz zu stellen. Man hat bei dem - mir persönlich sehr sympathischen,aber auf dem Rugbyfeld leider (das meine ich Ernst) immer wieder "entgleisenden" Sep Chaule - gesehen, wozu das dienen kann.
Ach ja: irgendjemand hatte geschrieben, dass der SCN angefangen hat und wieder jemand anderes, daß Pforzheim angefangen hatte. Ist doch völlig unerheblich!! Oder geht aus dem Regelwerk hervor, daß Tätlichkeiten als Reaktion zugelassen sind?? Schläger gehören nicht auf den Platz, sei es, daß sie angefangen oder zurückgeschlagen haben.
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