leider haben sich in satzung und satzungsanhang fehler eingeschlichen.
ist es im anhang wohl nur ein typo:
"2.2 Seitenauslinien
8er-Seitenauslinien sind die regulaere 5m Gasselinie vor dem Malfeld und die regulaere 10 m Linie dieser Spielfeldhaelfte" -
gemeint ist wohl die 5m linie, also jene linie, welche 5m zur mallinie eingerueckt ist....
so findet sich in der satzung folgendes:
"§ 12 Sicherheitsregeln Die Sicherheitsregeln des DRV bezueglich des Gedraenges kommen nicht zur Anwendung."
meines wisssens nach koennen die DRF das nicht entscheiden.
die drv-sicheheitsregeln sind da eindeutig:
"REGEL 20 – GEDRAENGE
In allen Spiel- und Altersklassen des DRV unterhalb der
2. Bundesliga kommen die U-19 Regelvariationen zur Anwendung."
insofern sind diese unterlagen wohl eher eine art "anregung", wie man das machen koennte, als eine ernsthafte spielordnung.