basten schrieb:
QUOTE:
1. Eine Bestrafung durch Ausschluß von DRV Teams macht nur dort Sinn, wo eine Nominierung für zukünftige Spiele bereits ausgesprochen war oder als sicher galt.
Spieler, die in der Vergangenheit für DRV Teams auflaufen durften, müssen nicht zwingend für kommende Spiele nominiert werden, sei es weil sie verletzt sind oder weil ihr Leistungsniveau nicht mehr dem geforderten Standard entspricht. Damit geht ein Ausschluß als Sanktion vollkommen ins Leere, wo eine zukünftige Nominierung gar nicht vorgesehen war. Darüber hinaus - wie schon mehrfach angesprochen - ist nicht jeder Sünder Nationalspieler, so dass auch eine weitergehende Sanktionierung möglich sein muss.
Sorry, aber ist das denn wirklich so schwierig zu verstehen? Meine Aussage mit der "internen" Sperre in Form einer Nichtnominierung für eine DRV-Auswahl war lediglich ein Beispiel, mit dem aufgezeigt werden sollte, dass es im Einzelfall auch durchaus andere Möglichkeiten gibt. Dass dies kein Allheilmittel, weil nur auf einen geringen Teil der Spieler anwendbar, ist, ist ja offensichtlich.
QUOTE:
In der Disziplinarordnung des DRV heisst es wörtlich: "Bei Verstößen ... die das Ansehen des DRV in der Öffentlichkeit herabsetzen oder gegen die vom DRV geforderte sportliche Disziplin verstoßen, können Mitglieder des DRV vom Sportgericht in Strafe genommen werden." Ich kann aus dieser Formulierung nicht entnehmen, dass ein Verfahren gegen den Spieler und der Videobeweis als Grundlage zur Sanktionierung ausgeschlossen ist.
Nur weil der Videobeweis nicht explizit ausgeschlossen wird, kann man daraus nicht folgern, dass er automatisch zulässig ist. Wie an anderer Stelle schon geschrieben: Die Voraussetzungen scheinen extrem hoch zu sein. Wenn man da einen Fehler macht, bekommt man das evtl. von einem ordentlichen Gericht links und rechts um die Ohren gehauen und steht dann blöd da. Insofern: Erst informieren, ob und wie die Idee umsetzbar ist, dann fordern bzw. beim DRT beantragen. Hier wurde hingegen gleich die große Keule geschwungen, der Videobeweis quasi sofort gefordert und Anzeige erstattet. Klar, man könnte jetzt agumentieren, dass der Zweck die Mittel heiligt. Ich sehe hier eher eine Diskussion, in der zum Teil sehr emotional und keineswegs immer sachlich und mit Bedacht reagiert wurde. Wäre es denn nicht besser gewesen, erstmal mit dem Verband zu sprechen und zu fragen, inwiefern ein Video als Beweis zugelassen wird? Bislang ist nicht ersichtlich, dass diese Möglichkeit ausprobiert wurde. Der Weg über die Öffentlichkeit mag manchmal schneller zum Weg führen. Aber ist er auch der bessere? Der Spieler hat sich inzwischen entschuldigt und die Anzeige wurde daraufhin zurückgezogen. Und nun kam die Bitte, seinen Namen aus dem Artikel, den Kommentaren und den Postings zu löschen. Sorry, aber was soll das bringen? Der Name ist inzwischen bekannt. Das wird sich durch einen Löschvorgang nicht ändern lassen. Ein anonymisierter Beitrag wäre insofern scheinbar doch die "bessere" Variante gewesen. Wie gesagt: Bei solchen Entscheidungen ist Emotionalität selten ein guter Ratgeber.