WRS schrieb:
QUOTE:
Die im Forum als Beispiel genannte Seite der WRU hat mir gut gefallen, weil im Gegensatz zur Disziplinarordnung des DRV dort Mindeststrafen und Höchststrafen für verschiedene konkrete Verfehlungen festgeschrieben sind.
Die Strafenliste des IRB für internationale Spiele, die auch die WRU übernommen hat, sieht keine Mindeststrafe vor. Die mit "Lower end (LE)" vorgegebene Anzahl von Wochen kann und darf durchaus unterschritten werden. Hier ist die Disziplinarordnung des DRV mit fest vorgegebenen Mindestgrenzen viel restriktiver.
QUOTE:
macht m.E. eine Novelle der Disziplinarordnung notwendig. Daher mein Appell an die Verantwortlichen:
Kommission einsetzen und praxisgerechte Anpassung vornehmen.
Soweit mir bekannt habe die Mitglieder des Sportgerichtes den IRB-Strafenkatalog für internationale Spiele, der von der WRU übernommen wurde, vor sich, wenn sie über Fälle zu entscheiden haben. Die DRV-Disziplinarordung wird nur zu Rate gezogen um die dortigen Mindeststrafen nicht zu unterschreiten.
Die oft recht moderat ausfallenden Urteile sind u.A. dem Umstand geschuldet, das Spieler in Deutschland meist nur 20 Spiele im Jahr absolvieren, während international eher 40 üblich sind.
Um dies zu ändern muß man keine Novellen und Kommissionen bemühen. Sprecht die Mitglieder des Sportgerichtes einfach an. Je nach Meinungsbild werden dann die Urteile härter oder moderater ausfallen.