Zunächst meinen Respekt an U. Byszio, E.M. und den geschädigten Spieler, dass die Angelegenheit letztlich im Dialog geklärt wurde.
Die im Forum als Beispiel genannte Seite der WRU hat mir gut gefallen, weil im Gegensatz zur Disziplinarordnung des DRV dort Mindeststrafen und Höchststrafen für verschiedene konkrete Verfehlungen festgeschrieben sind. Die Höchststrafen auch für "einfache" Unsportlichkeiten von 52 Wochen sind schon abschreckend und lassen der Kommission auch genügend Spielraum die Schwere des Einzelfalls zu bewerten. Ich bin dafür, dass ähnliches - im Benehmen mit den Vereinen - auch hier eingeführt wird. Wenn die Strafen dann noch beim DRV veröffentlicht werden, werden sich Spieler aller Ligen überlegen, ob sie dort genannt werden wollen.
Wie Tregaron treffend bemerkt hat, werden die Gegenspieler und die Schiedsrichter in künftigen Spielen genauer hinschauen.
Die zunehmende Professionalisierung im Rugbysport macht m.E. eine Novelle der Disziplinarordnung notwendig. Daher mein Appell an die Verantwortlichen:
Kommission einsetzen und praxisgerechte Anpassung vornehmen.