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Aw: Videobeweise (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: Videobeweise
#1759
DRV Pressemitteilung (Admin)
Admin
Beiträge: 59
graphgraph
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren Karma: 2  
donk schrieb:
QUOTE:
@DRV_Presse

Außerdem geht es bei dieser Diskussion immer noch darum, ob der Videobeweis überhaupt als Beweis zugelassen wird. Deine angesprochene interne Behandlung der Dinge, wird auch nicht ohne Beweise funktionieren. In diesem Fall wurde die Tätigkeit erst auf dem Video entdeckt bzw. beweisbar. Also erkläre mir bitte, wie ohne Beweise eine Angelegenheit intern geregelt werden soll? Dieser Fall wäre ohne dieses Video niemals publik geworden. Es hätte kein internes Verfahren gegeben und keiner hätte es zur Kenntnis genommen. Der Spieler hätte weiter gemacht wie immer und keiner Lehre daraus gezogen. Das nenne ich interne Aufklärung vom feinsten.


Wie eben schon beschrieben: Wenn ich einen Spieler einfach nicht (mehr) für die DRV-Auswahl nominiere, brauche ich dafür keine rechtliche Grundlage, für eine Sperre in der Bundesliga hingegen schon. Diese rechtliche Grundlage wäre dann der Videobeweis. Dieser ist aber in den Satzungen des DRV erstens nicht vorgesehen und meines Wissens zweitens mit sehr strenge Voraussetzungen verknüpft. Ob hier privates Material herangezogen werden kann/darf, ist äußerst strittig. So etwas kann auch ruckzuck nach hinten los gehen. Soll heißen: Ein Spieler wird nach "Videbeweis" gesperrt, klagt dagegen vor einem ordentlichen Gericht und bekommt Recht. Dann waren alle guten Ansätze umsonst. Insofern: Nicht gleich fordern, sondern die Sache vorher abklopfen, die Voraussetzungen prüfen und dann beim DRT einen Antrag stellen.
 
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#1760
(Benutzer)
Bambini
Beiträge: 11
graphgraph
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren Karma: 2  
@CHristian

DRV_Presse schrieb:
QUOTE:


QUOTE:
Wenn der DRV nicht fähig oder willens ist, Schläger konsequent zu bestrafen (wenn Faustschläger nicht 2-3 Spiele, sondern 12 Monate gesperrt würden, wäre das abschreckend und diese "Spieler" würden sich quasi selbst aus dem Verkehr ziehen), dann hoffe ich, dass demnächst mehr Vereine Hilfe bei der Staatsanwaltschaft suchen.


Ich weiß nicht, was Du mit diesem "Aufruf" bezwecken willst. Solche Dinge sollten intern geklärt werden. Zur Not per Abstimmung beim DRT. Der Weg zur Staatsanwaltschaft kann nicht der richtige sein. Eine Anzeigenflut würde dem Rugbysport sicher deutlich mehr schaden als nutzen.


Da die Diskussion etwas zerfranst, nur hierzu:
Wenn einer dem anderen mit der Faust ins Gesicht schlägt, gehört das sanktioniert, da sind wir uns einig.
Dein Rat an den Frankfurter Spieler: "Lieber Frankfurter Spieler, du bist verschlagen worden, (dein Zitat: ) Solche Dinge sollten intern geklärt werden. Zur Not per Abstimmung beim DRT. Der Weg zur Staatsanwaltschaft kann nicht der richtige sein."
Wenn er das macht und heute zum DRV schlappt, dann sagst du ihm: Sorry, dein Film ist nicht zugelassen, es gibt keine Strafe (wie Uli richtig bemerkt hat: ohne Film auch keine interne Strafe, die Tat steht ja nicht im Spielberichtsbogen!). Klar lassen sich die Frankfurter nicht so veräppeln und gehen dann zur Staatsanwaltschaft.
Ergebnis: Ein Schläger kann überführt werden aber deine Lösung lässt ihn unbehelligt. Das ist eine moralische Bankrotterklärung. Und darüber sind einige zurecht geschockt.
 
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#1761
(Benutzer)
Bambini
Beiträge: 11
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren Karma: 2  
DRV_Presse schrieb:
QUOTE:
WRS schrieb:
QUOTE:
Mal etwas Konstruktives: Können Urteile der Disziplinarkommission des DRV und ggf. der Landesverbände mit Namen und Strafe auf der Internetseite des DRV veröffentlicht werden?
Damit wäre doch auch schon einmal eine Abschreckung verbunden.


Das wäre meines Wissens durchaus möglich. Ich werde der Sache mal nachgehen.


Den Vorschlag, solche Urteile zu veröffentlichen finde ich auch super, sorgt für mehr Transparenz. Den Namen würde ich aber nicht veröffentlichen. In der Rugby-Gemeinde spricht der sich eh rum, aber (zukünftige) Arbeitgeber sollten beim gugeln nicht fündig werden.
 
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#1762
Walter Sill (Benutzer)
Nationalspieler
Beiträge: 402
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Ort: Bonn
Aw: Videobeweise vor 16 Jahren Karma: 10  
@ Quetsch:
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn es zu einem Prozeß kommt, hat der Angeklagte je nach Strafmaß einen Eintrag im Bundeszentralregister. Der steht dann ggf. im Führungszeugnis. Für künftige und derzeitige Arbeitgeber auch nicht gerade attraktiv...
Einen Eintrag beim DRV könnte man nach wenigen Monaten wieder löschen, dann bliebe nichts Negatives auf Dauer zurück.
 
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#1763
Carsten Segert (Benutzer)
Schüler
Beiträge: 31
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren Karma: 2  
 
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Letzte Änderung: 24.11.2013 19:14 von Kalahari.
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#1764
DRV Pressemitteilung (Admin)
Admin
Beiträge: 59
graphgraph
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren Karma: 2  
Quetsch schrieb:
Dein Rat an den Frankfurter Spieler: "Lieber Frankfurter Spieler, du bist verschlagen worden, (dein Zitat: ) Solche Dinge sollten intern geklärt werden. Zur Not per Abstimmung beim DRT. Der Weg zur Staatsanwaltschaft kann nicht der richtige sein."
Wenn er das macht und heute zum DRV schlappt, dann sagst du ihm: Sorry, dein Film ist nicht zugelassen, es gibt keine Strafe (wie Uli richtig bemerkt hat: ohne Film auch keine interne Strafe, die Tat steht ja nicht im Spielberichtsbogen!). Klar lassen sich die Frankfurter nicht so veräppeln und gehen dann zur Staatsanwaltschaft.
Ergebnis: Ein Schläger kann überführt werden aber deine Lösung lässt ihn unbehelligt. Das ist eine moralische Bankrotterklärung. Und darüber sind einige zurecht geschockt.[/quote]

Erstens: Ich habe zu Beginn der Diskussion klar zum Ausdruck gebracht, dass ich hier meine PERSÖNLICHE Meinung sage. Zweitens bin ich nicht der DRV und beim DRV auch nicht derjenige, der über Strafen entscheidet. Drittens: Wurde das Video denn bislang überhaupt den entsprechenden/zuständigen Gremien beim DRV vorgelegt? Wie haben diese reagiert? Hier wurde meiner Meinung nach zu emotional gehandelt und "sofort" Anzeige erstattet. Und da sehe ich auch die Gefahr: Man lässt sich von solchen (hässlichen) Bildern schnell zu Sachen hinreißen, die man - mit etwas Abstand - vielleicht anders gemacht hätte. Ob durch meine Lösung, erst den DRV zu kontaktieren, der Schläger unbehelligt geblieben wäre, steht überhauot nicht fest. Wie gesagt: In diesem Fall hätte man ihn evtl. zumindest "intern" für die Spiele der DRV-Auswahl "sperren" können - durch Nichtnominierung. Ich betone: Zumindest. Eventuell wären auch noch andere Maßnahmen möglich. Es bleibt aber dabei: Die Satzungen des DRV sehen einen Videobeweis bislang nicht vor. Inwiefern hier "IRB-Recht" angewendet werden kann, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass vorschnelle Forderungen ruckzuck nach hinten losgehen können und es selten vorteilhaft ist, Diskussionen zu emotional anzugehen.
 
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