donk schrieb:
QUOTE:
@DRV_Presse
Außerdem geht es bei dieser Diskussion immer noch darum, ob der Videobeweis überhaupt als Beweis zugelassen wird. Deine angesprochene interne Behandlung der Dinge, wird auch nicht ohne Beweise funktionieren. In diesem Fall wurde die Tätigkeit erst auf dem Video entdeckt bzw. beweisbar. Also erkläre mir bitte, wie ohne Beweise eine Angelegenheit intern geregelt werden soll? Dieser Fall wäre ohne dieses Video niemals publik geworden. Es hätte kein internes Verfahren gegeben und keiner hätte es zur Kenntnis genommen. Der Spieler hätte weiter gemacht wie immer und keiner Lehre daraus gezogen. Das nenne ich interne Aufklärung vom feinsten.
Wie eben schon beschrieben: Wenn ich einen Spieler einfach nicht (mehr) für die DRV-Auswahl nominiere, brauche ich dafür keine rechtliche Grundlage, für eine Sperre in der Bundesliga hingegen schon. Diese rechtliche Grundlage wäre dann der Videobeweis. Dieser ist aber in den Satzungen des DRV erstens nicht vorgesehen und meines Wissens zweitens mit sehr strenge Voraussetzungen verknüpft. Ob hier privates Material herangezogen werden kann/darf, ist äußerst strittig. So etwas kann auch ruckzuck nach hinten los gehen. Soll heißen: Ein Spieler wird nach "Videbeweis" gesperrt, klagt dagegen vor einem ordentlichen Gericht und bekommt Recht. Dann waren alle guten Ansätze umsonst. Insofern: Nicht gleich fordern, sondern die Sache vorher abklopfen, die Voraussetzungen prüfen und dann beim DRT einen Antrag stellen.