Uli Byszio schrieb:
QUOTE:
@DRV-Presse "Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem "Schläger" meines Wissens um einen Spieler, der auch für eine DRV-Auswahl (U21?) spielt. Hier wäre z.B. eine interne Sperre möglich, für die es vorher keiner Roten Karte bedarf. Okay, nicht jeder Übeltäter ist zugleich DRV-Auswahlspieler und kann somit intern gesperrt werden." - auf welcher Grundlage willst Du denn diesen Spieler intern sperren? Der Video-Beweis ist im DRV nicht existent. Entweder es gibt ihn, oder es gibt ihn nicht. Wenn es ihn nicht gibt, dann kann er auch nicht zu einer Sperre herangezogen werden. Hier gilt leider Gottes tatsächlich: gleiches Recht für alle!
Für eine Nicht-Nominierung bedarf es keiner rechtlichen Grundlage. In diesem Fall würde ein Video wohl durchaus ausreichen. Anders sieht das freilich bei Sperren aus. Nochmal: Es gibt im DRV derzeit rechtlich keine Grundlage für einen Videobeweis. Eine solche müsste erst beim nächsten DRT geschaffen werden. So sind nun mal die Abläufe im Verband. Wer den Videobeweis will, sollte die rechtlichen Voraussetzungen vorher mit Fachleuten besprechen und dann beim DRT einen entsprechenden Antrag stellen. Alles andere führt dazu, dass wir uns im Kreis drehen. Hier im Forum werden wir keinen Videobeweis beschließen können.