@DRV-Presse "Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem "Schläger" meines Wissens um einen Spieler, der auch für eine DRV-Auswahl (U21?) spielt. Hier wäre z.B. eine interne Sperre möglich, für die es vorher keiner Roten Karte bedarf. Okay, nicht jeder Übeltäter ist zugleich DRV-Auswahlspieler und kann somit intern gesperrt werden." - auf welcher Grundlage willst Du denn diesen Spieler intern sperren? Der Video-Beweis ist im DRV nicht existent. Entweder es gibt ihn, oder es gibt ihn nicht. Wenn es ihn nicht gibt, dann kann er auch nicht zu einer Sperre herangezogen werden. Hier gilt leider Gottes tatsächlich: gleiches Recht für alle!