@ Quetsch
Du machst es Dir meiner Meinung nach etwas einfach.
Zum Thema Video-Beweis und meiner Auffassung, dass überall die gleichen Voraussetzungen herrschen müssten, habe ich mich bereits im Posting zuvor geäußert. Wie gesagt: Für mich hat "gleiches Recht für alle" einen hohen Stellenwert. Wenn Du der Meinung bist, dass jedes Mittel recht ist, um einen Übeltäter zu überführen, ist das legitim. Ich habe da halt eine andere Meinung.
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Wenn die Schiris alle diese Szenen gesehen hätten, würden jedesmal Karten und Sperren ausgesprochen werden (Nur um solche Szenen geht es doch). Nach einer roten Karte auf dem Platz wird im Nachhinein über die Dauer der Sperre entschieden. Diese Entscheidung könnte man mit den gleichen Grenzen und dem gleichen Personal auch nach einer Videoüberführung treffen.
Ich sehe hier einen Denkfehler: Der Schiedsrichter hat nur einen Blickwinkel und sieht Dinge anders. Er ist der "Richter" auf dem Platz und fällt Tatsachenentscheidungen. Mit Eingriffen von außen sollte man grundsätzlich zurückhaltend sein, weil sonst irgendwann die Spiele alle erst am Grünen Tisch entschieden werden. Komisch übrigens, dass noch kein Videobeweis für die Frage "Versuch oder kein Versuch" gefordert wurde. Geht es hier tatsächlich um Gerechtigkeit, oder um Strafe?
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Bei Körperverletzung im Sport ist es dann schwierig, wenn eine Tat im Zusamenhang mit der regelkonformen Ausübung geschieht. Im Rugby wird es schwerlich eine Verurteilung wegen eines Spear-tackle oder high-tackle geben. Die geballte Faust hat mit Rugby aber nichts zu tun, hier ist es juristisch in der Regel nicht deshalb schwierig, weil es um Körperverletzung in Sport geht.
Wie gesagt: Ob eine rechtswidrige und schuldhafte Tat vorliegt, entscheiden nicht wir, sondern der/die Richter. Aber ich bleibe dabei: Das ist ein schwieriges Thema. Wenn es so einfach wäre, könnte bei jeder Tätlichkeit, die ein Fußballer begeht, erfolgreich Anzeige erstattet werden.
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Wenn der DRV nicht fähig oder willens ist, Schläger konsequent zu bestrafen (wenn Faustschläger nicht 2-3 Spiele, sondern 12 Monate gesperrt würden, wäre das abschreckend und diese "Spieler" würden sich quasi selbst aus dem Verkehr ziehen), dann hoffe ich, dass demnächst mehr Vereine Hilfe bei der Staatsanwaltschaft suchen.
Ich weiß nicht, was Du mit diesem "Aufruf" bezwecken willst. Solche Dinge sollten intern geklärt werden. Zur Not per Abstimmung beim DRT. Der Weg zur Staatsanwaltschaft kann nicht der richtige sein. Eine Anzeigenflut würde dem Rugbysport sicher deutlich mehr schaden als nutzen.