@DRV-Presse
QUOTE:
Sollen also nur die bestraft werden, die "zufällig" gefilmt wurden? Wäre das gerecht? Wohl kaum!
Bisher werden nur die bestraft, die "zufällig" vom Schiri ertappt werden. Wenn man jetzt die zufällig gefilmten auch bestraft wird die Quote der Übeltäter, die für ihre Tätigkeiten gesperrt werden, erhöht. Ja, das wäre gerecht!
QUOTE:
Wie Weilo an anderer Stelle schon schrieb: Wenn man die Videos streng auswertet, könnte man jedesmal Spieler sperren. Wo zieht man die Grenze? Und vor allem: Wer zieht sie?
Wenn die Schiris alle diese Szenen gesehen hätten, würden jedesmal Karten und Sperren ausgesprochen werden (Nur um solche Szenen geht es doch). Nach einer roten Karte auf dem Platz wird im Nachhinein über die Dauer der Sperre entschieden. Diese Entscheidung könnte man mit den gleichen Grenzen und dem gleichen Personal auch nach einer Videoüberführung treffen.
QUOTE:
Und zum Thema "Körperverletzung": Es reicht nicht aus, dass der Tatbestand erfüllt ist. Die Tat muss auch schuldhaft und rechtswidrig begangen worden sein. Das gibt es in der Regel viel Spielraum. Und Körperverletzungen im Sport sind ohnehin ein schwieriges Thema.
Bei Körperverletzung im Sport ist es dann schwierig, wenn eine Tat im Zusamenhang mit der regelkonformen Ausübung geschieht. Im Rugby wird es schwerlich eine Verurteilung wegen eines Spear-tackle oder high-tackle geben. Die geballte Faust hat mit Rugby aber nichts zu tun, hier ist es juristisch in der Regel nicht deshalb schwierig, weil es um Körperverletzung in Sport geht.
Ich halte die Entscheidung der Frankfurter für richtig. Wenn der DRV nicht fähig oder willens ist, Schläger konsequent zu bestrafen (wenn Faustschläger nicht 2-3 Spiele, sondern 12 Monate gesperrt würden, wäre das abschreckend und diese "Spieler" würden sich quasi selbst aus dem Verkehr ziehen), dann hoffe ich, dass demnächst mehr Vereine Hilfe bei der Staatsanwaltschaft suchen. (Da öffentlich begangene Körperverletzung von Bundesligaspielern in der Regel auch von öffentlichem Interesse sind, können sogar Zuschauer mit ihren Filmen ein Verfahren erwirken, ein Strafantrag ist dann selbst bei einfacher Körperverletzung nicht nötig.)
Ich wünsche mir hier weniger Zurückhaltung, sondern konsequenteres Vorgehen.