@weilo: Die getroffenen Entscheidungen der Schiedrichter sind Tatsachenentscheidungen und bedürfen keiner Würdigung, weil diese nicht rückgängig gemacht werden können und dürfen. FÄLSCHLICHERWEISE unterbliebene Entscheidungen wegen Tätlichkeiten können an Hand von Video-Beweisen nachgeholt werden. Man muss sich nicht den ganzen Film ansehen, denn entweder muss der ensprechende Eingeber nur den entpsprechenden Clip anliefern, oder die genaue Sequenz in dem Film per Minute und Sekunde anzeigen. Ich denke, daß man für die Würdigung des genannten Beispieles ca. 1 Minute benötigt, vielleicht auch drei. Schau es Dir doch einmal an. Wenn man also an einem Sonntag ca. 30 Tätlichkeiten gemeldet bekommen würde, dann denke ich, daß man bei guter Technik (You tube) mit einer Stunde Arbeit maximal hinkommt. Zudem denke ich, daß die Tätlichkeiten SEHR schnell aufhören würden und wir nach ca. 5 Spieltagen an einem Sonntag oder Montag maximal drei bis fünf Tätlichkeiten zu würdigen hätten. Die Täter bekommen sehr schnell mit, wenn im Nachgang zu einem Spiel Spieler gesperrt werden und es wird ein Umdenken oder eine Sperre der betroffenen Spieler erfolgen. Da ich davon ausgehe, daß es sich immer um die selben Täter handelt und die überwältigende Mehrheit der deutschen Rugby-Spieler sauber spielt, bedarf es nur einer sehr kurzen Zeitspanne. Dazu kommt, das man die Täter ja auch weitestgehend kennt und dementsprechend auch die Kameraführung gestalten kann. Abschliessend: Gewalttäter müssen entweder umdenken, oder von deutschen Rugby-Plätzen verschwinden! Es kann nicht sein, daß sich diszplinierte Sportler auf dem Rugby-Platz verprügeln lassen müssen und es kann auch nicht sein, daß Sie sich durch zurückschlagen wehren - das artet nur aus und schadet dem Fortkommen.
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