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Aw: Videobeweise (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: Videobeweise
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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Es ist Sache der Spieler sich hier einzuschalten, denn um deren Gesundheit geht es hier! Ich würde erwarten, daß die Kapitäne diese Thematik in der Mannschaft abstimmen und diese dann öffentlich im Forum kundtun: z.B. "Wir haben die Thematik des Video-Beweises an Hand von Amateur- oder anderen Aufnahmen in der X. Mannschaft des XX-Clubs abgestimmt und sind zu dem Entschluss gekommen, daß wir die Zulässigkeit von solchen Video-Aufnahmen als Grundlage für etwaige Sperren von Spielern die grobe Tätlichkeiten begangen haben (nicht) befürworten und (nicht) unterstützen." Wenn dies nicht geschieht, wird diese Thematik letztendlich von Leuten entschieden, die - wie ich - nicht mehr aktiv im Sport tätig sind und um deren persönlichen Schutz es nicht geht.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@DRV-Presse "Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem "Schläger" meines Wissens um einen Spieler, der auch für eine DRV-Auswahl (U21?) spielt. Hier wäre z.B. eine interne Sperre möglich, für die es vorher keiner Roten Karte bedarf. Okay, nicht jeder Übeltäter ist zugleich DRV-Auswahlspieler und kann somit intern gesperrt werden." - auf welcher Grundlage willst Du denn diesen Spieler intern sperren? Der Video-Beweis ist im DRV nicht existent. Entweder es gibt ihn, oder es gibt ihn nicht. Wenn es ihn nicht gibt, dann kann er auch nicht zu einer Sperre herangezogen werden. Hier gilt leider Gottes tatsächlich: gleiches Recht für alle!
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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Mal etwas Konstruktives:
Können Urteile der Disziplinarkommission des DRV und ggf. der Landesverbände mit Namen und Strafe auf der Internetseite des DRV veröffentlicht werden?
Damit wäre doch auch schon einmal eine Abschreckung verbunden.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@DRV_Presse
Ich glaube du hast zu lange nicht mehr auf dem Platz gestanden bzw. dich an die bisherige Spielweise gewöhnt. Aus meiner Erfahrung, ist es in vielen Köpfen noch drin, weil es Jahre lang so praktiziert wurde, dass ein wenig Prügeln im Spiel dazu gehört.
Ich habe an genug Spielen teilgenommen, bei denen unfaire Aktionen gegen andere Spieler scheinbar zum Spielkonzept gehören. Auch sehr beliebt ist: Wenn das Spiel verloren geht, dann teilen wir lieber nochmal richtig aus, anstatt bis zum Schluss sauber zu bleiben.
Selbst wenn ein Spieler nur zufällig bzw. nicht flächendeckend bei einer Tätigkeit gefilmt wird, wäre das gleiches Recht für Alle. Jeder muss damit rechnen, dass, wenn auch manchmal zufällig, er gefilmt werden kann und für sein Handeln möglicherweise zur Rechenschaft gezogen wird. Was ist daran nicht fair bzw. wieso gilt hier nicht gleiches Recht für Alle?
Außerdem geht es bei dieser Diskussion immer noch darum, ob der Videobeweis überhaupt als Beweis zugelassen wird. Deine angesprochene interne Behandlung der Dinge, wird auch nicht ohne Beweise funktionieren. In diesem Fall wurde die Tätigkeit erst auf dem Video entdeckt bzw. beweisbar. Also erkläre mir bitte, wie ohne Beweise eine Angelegenheit intern geregelt werden soll? Dieser Fall wäre ohne dieses Video niemals publik geworden. Es hätte kein internes Verfahren gegeben und keiner hätte es zur Kenntnis genommen. Der Spieler hätte weiter gemacht wie immer und keiner Lehre daraus gezogen. Das nenne ich interne Aufklärung vom feinsten.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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Uli Byszio schrieb:
QUOTE: @DRV-Presse "Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem "Schläger" meines Wissens um einen Spieler, der auch für eine DRV-Auswahl (U21?) spielt. Hier wäre z.B. eine interne Sperre möglich, für die es vorher keiner Roten Karte bedarf. Okay, nicht jeder Übeltäter ist zugleich DRV-Auswahlspieler und kann somit intern gesperrt werden." - auf welcher Grundlage willst Du denn diesen Spieler intern sperren? Der Video-Beweis ist im DRV nicht existent. Entweder es gibt ihn, oder es gibt ihn nicht. Wenn es ihn nicht gibt, dann kann er auch nicht zu einer Sperre herangezogen werden. Hier gilt leider Gottes tatsächlich: gleiches Recht für alle!
Für eine Nicht-Nominierung bedarf es keiner rechtlichen Grundlage. In diesem Fall würde ein Video wohl durchaus ausreichen. Anders sieht das freilich bei Sperren aus. Nochmal: Es gibt im DRV derzeit rechtlich keine Grundlage für einen Videobeweis. Eine solche müsste erst beim nächsten DRT geschaffen werden. So sind nun mal die Abläufe im Verband. Wer den Videobeweis will, sollte die rechtlichen Voraussetzungen vorher mit Fachleuten besprechen und dann beim DRT einen entsprechenden Antrag stellen. Alles andere führt dazu, dass wir uns im Kreis drehen. Hier im Forum werden wir keinen Videobeweis beschließen können.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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WRS schrieb:
QUOTE: Mal etwas Konstruktives: Können Urteile der Disziplinarkommission des DRV und ggf. der Landesverbände mit Namen und Strafe auf der Internetseite des DRV veröffentlicht werden?
Damit wäre doch auch schon einmal eine Abschreckung verbunden.
Das wäre meines Wissens durchaus möglich. Ich werde der Sache mal nachgehen.
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