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Aw: Videobeweise (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: Videobeweise
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(Benutzer)
Bambini
Beiträge: 11
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@DRV-Presse
QUOTE: Sollen also nur die bestraft werden, die "zufällig" gefilmt wurden? Wäre das gerecht? Wohl kaum!
Bisher werden nur die bestraft, die "zufällig" vom Schiri ertappt werden. Wenn man jetzt die zufällig gefilmten auch bestraft wird die Quote der Übeltäter, die für ihre Tätigkeiten gesperrt werden, erhöht. Ja, das wäre gerecht!
QUOTE: Wie Weilo an anderer Stelle schon schrieb: Wenn man die Videos streng auswertet, könnte man jedesmal Spieler sperren. Wo zieht man die Grenze? Und vor allem: Wer zieht sie?
Wenn die Schiris alle diese Szenen gesehen hätten, würden jedesmal Karten und Sperren ausgesprochen werden (Nur um solche Szenen geht es doch). Nach einer roten Karte auf dem Platz wird im Nachhinein über die Dauer der Sperre entschieden. Diese Entscheidung könnte man mit den gleichen Grenzen und dem gleichen Personal auch nach einer Videoüberführung treffen.
QUOTE: Und zum Thema "Körperverletzung": Es reicht nicht aus, dass der Tatbestand erfüllt ist. Die Tat muss auch schuldhaft und rechtswidrig begangen worden sein. Das gibt es in der Regel viel Spielraum. Und Körperverletzungen im Sport sind ohnehin ein schwieriges Thema.
Bei Körperverletzung im Sport ist es dann schwierig, wenn eine Tat im Zusamenhang mit der regelkonformen Ausübung geschieht. Im Rugby wird es schwerlich eine Verurteilung wegen eines Spear-tackle oder high-tackle geben. Die geballte Faust hat mit Rugby aber nichts zu tun, hier ist es juristisch in der Regel nicht deshalb schwierig, weil es um Körperverletzung in Sport geht.
Ich halte die Entscheidung der Frankfurter für richtig. Wenn der DRV nicht fähig oder willens ist, Schläger konsequent zu bestrafen (wenn Faustschläger nicht 2-3 Spiele, sondern 12 Monate gesperrt würden, wäre das abschreckend und diese "Spieler" würden sich quasi selbst aus dem Verkehr ziehen), dann hoffe ich, dass demnächst mehr Vereine Hilfe bei der Staatsanwaltschaft suchen. (Da öffentlich begangene Körperverletzung von Bundesligaspielern in der Regel auch von öffentlichem Interesse sind, können sogar Zuschauer mit ihren Filmen ein Verfahren erwirken, ein Strafantrag ist dann selbst bei einfacher Körperverletzung nicht nötig.)
Ich wünsche mir hier weniger Zurückhaltung, sondern konsequenteres Vorgehen.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@ Uli
Darüber, dass solche Sachen auf dem Rugbyplatz nichts zu suchen haben, müssen wir ja nicht diskutieren. Es geht nur darum, ob wir ein Niveau erreicht haben, dass wir den (aufwendigen) Videobeweis benötigen. Spielen sich solche Szenen Woche für Woche ab? Und wie gesagt: Ab welchem Vergehen wird dieses Beweismittel herangezogen? Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch? Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem "Schläger" meines Wissens um einen Spieler, der auch für eine DRV-Auswahl (U21?) spielt. Hier wäre z.B. eine interne Sperre möglich, für die es vorher keiner Roten Karte bedarf. Okay, nicht jeder Übeltäter ist zugleich DRV-Auswahlspieler und kann somit intern gesperrt werden. Ich will Dir damit ja auch nur zeigen, dass es durchaus andere Möglichkeiten gibt und sich ein Spieler durch so eine Aktion durchaus selbst schaden kann. Sebastien Chaule hat dafür, dass er dem SR eine Karte aus der Hand geschlagen hat, beispielsweise auch gebüßt. Und wenn Du ihn bei den Länderspielen, für die er vom DRV gesperrt worden war, erlebt hättest, hättest Du gesehen, dass es für ihn keine härtere Strafe hätte geben können. Klar, das ist jetzt nur ein Einzelfall. Aber als solchen sollte man auch die Aktion des BRC-Spielers beurteilen und nach entsprechenden Varianten einer Bestrafung suchen.
Gruß
Christian
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Letzte Änderung: 26.11.2008 01:17 von DRV_Presse.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@ DRV Presse
Ich bin von dieser Aussage absolut geschockt! Ich muss mich sehr wundern mit welcher Selbstverständlichkeit hier Tätlichkeiten banalisiert werden und als hinzunehmen - weil im deutschen Rugbysport alltäglich - betrachtet werden.
Ich sag es nochmal für alle, die es nicht verstehen oder nicht verstehen wollen:
Tätlichkeiten im Rugby sind NICHT okay! Sie sind nicht Teil dieses Sports und wenn ein Spieler dabei erwischt wird, wie er einen anderen Spieler schlägt, dann ist er dafür zur Verantwortung zu ziehen.
War das hier ein Einzelfall? Sicherlich nicht! Sollte man es deshalb einfach dahinstehen lassen? NEIN!
Können wir alle Spieler überführen die schlagen? Mit Sicherheit nicht! Sollten deshalb alle einen Freischein zum schlagen bekommen? NEIN!
Sollen wir in den Jugendabteilung jetzt zusätzlich Box-Unterricht geben, damit die Kids auf Bundesliga Ebene dann auch ordentlich vorbereitet sind? Bloß weil man nicht alle Übeltäter erwischen kann und sich eine gewisse Regelmäßigkeit eingschlichen hat, bleibt die gezielte (wenn auch nur versuchte) Verletzung eines Spielers absolut unsportlich und vollkommen inakzeptabel. Dieser Punkt steht auch nicht zur Diskussion. Wer das nicht versteht oder einfach hinnimmt, muss sich fragen lassen, ob er nicht in der falschen Sportart tätig ist. Ich weiß auch nicht was schlimmer für den deutschen Rugby ist: das ein Spieler absichtlich versucht einen anderen zu verletzten und das als normal abgestempelt wird oder das Uli Byzio kritisiert wird, weil er einen Täter erwischt hat, "das Kind beim Namen nennt" und auf die Bühne zerrt.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@ Quetsch
Du machst es Dir meiner Meinung nach etwas einfach.
Zum Thema Video-Beweis und meiner Auffassung, dass überall die gleichen Voraussetzungen herrschen müssten, habe ich mich bereits im Posting zuvor geäußert. Wie gesagt: Für mich hat "gleiches Recht für alle" einen hohen Stellenwert. Wenn Du der Meinung bist, dass jedes Mittel recht ist, um einen Übeltäter zu überführen, ist das legitim. Ich habe da halt eine andere Meinung.
QUOTE: Wenn die Schiris alle diese Szenen gesehen hätten, würden jedesmal Karten und Sperren ausgesprochen werden (Nur um solche Szenen geht es doch). Nach einer roten Karte auf dem Platz wird im Nachhinein über die Dauer der Sperre entschieden. Diese Entscheidung könnte man mit den gleichen Grenzen und dem gleichen Personal auch nach einer Videoüberführung treffen.
Ich sehe hier einen Denkfehler: Der Schiedsrichter hat nur einen Blickwinkel und sieht Dinge anders. Er ist der "Richter" auf dem Platz und fällt Tatsachenentscheidungen. Mit Eingriffen von außen sollte man grundsätzlich zurückhaltend sein, weil sonst irgendwann die Spiele alle erst am Grünen Tisch entschieden werden. Komisch übrigens, dass noch kein Videobeweis für die Frage "Versuch oder kein Versuch" gefordert wurde. Geht es hier tatsächlich um Gerechtigkeit, oder um Strafe?
QUOTE: Bei Körperverletzung im Sport ist es dann schwierig, wenn eine Tat im Zusamenhang mit der regelkonformen Ausübung geschieht. Im Rugby wird es schwerlich eine Verurteilung wegen eines Spear-tackle oder high-tackle geben. Die geballte Faust hat mit Rugby aber nichts zu tun, hier ist es juristisch in der Regel nicht deshalb schwierig, weil es um Körperverletzung in Sport geht.
Wie gesagt: Ob eine rechtswidrige und schuldhafte Tat vorliegt, entscheiden nicht wir, sondern der/die Richter. Aber ich bleibe dabei: Das ist ein schwieriges Thema. Wenn es so einfach wäre, könnte bei jeder Tätlichkeit, die ein Fußballer begeht, erfolgreich Anzeige erstattet werden.
QUOTE: Wenn der DRV nicht fähig oder willens ist, Schläger konsequent zu bestrafen (wenn Faustschläger nicht 2-3 Spiele, sondern 12 Monate gesperrt würden, wäre das abschreckend und diese "Spieler" würden sich quasi selbst aus dem Verkehr ziehen), dann hoffe ich, dass demnächst mehr Vereine Hilfe bei der Staatsanwaltschaft suchen.
Ich weiß nicht, was Du mit diesem "Aufruf" bezwecken willst. Solche Dinge sollten intern geklärt werden. Zur Not per Abstimmung beim DRT. Der Weg zur Staatsanwaltschaft kann nicht der richtige sein. Eine Anzeigenflut würde dem Rugbysport sicher deutlich mehr schaden als nutzen.
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@ basten
QUOTE: Ich muss mich sehr wundern mit welcher Selbstverständlichkeit hier Tätlichkeiten banalisiert werden und als hinzunehmen - weil im deutschen Rugbysport alltäglich - betrachtet werden.
Sag mir doch bitte, wo hier von mir Tätlichkeiten banalisiert werden? Ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass solche Szenen auf dem Rugbyplatz nichts zu suchen haben. Mir geht es einzig und allein um die grundsätzliche Frage, ob im deutschen Rugby der Videobeweis eingeführt werden soll/kann. Wie ich darüber denke, habe ich zum Ausdruck gebracht und argumentativ belegt. Ich erlaube jedem anderer Meinung zu sein, fordere aber auch ein, dass man meiner Meinung respektiert, ohne gleich "geschockt" zu sein.
QUOTE: War das hier ein Einzelfall? Sicherlich nicht! Sollte man es deshalb einfach dahinstehen lassen? NEIN! Wenn es mit Sicherheit kein Einzelfall ist, kommt es also permanent oder zumindest häufig vor? Warum wurde dann bislang noch nicht darüber diskutiert. War es bislang nicht wichtig?
QUOTE: Können wir alle Spieler überführen die schlagen? Mit Sicherheit nicht! Sollten deshalb alle einen Freischein zum schlagen bekommen? NEIN! Haben alle einen Freifahrtschein? Nein! Gibt es neben dem Videobeweis andere Möglichkeiten? Ja! Im vorliegenden Fall könnte der Spieler z.B. intern vom Verband für die Spiele der DRV-Auswahl gesperrt werden. Wie gesagt, das ist nur ein Beispiel.
QUOTE: Sollen wir in den Jugendabteilung jetzt zusätzlich Box-Unterricht geben, damit die Kids auf Bundesliga Ebene dann auch ordentlich vorbereitet sind? Bloß weil man nicht alle Übeltäter erwischen kann... Alle Übeltäter wirst Du auch mit dem Videobeweis nicht erwischen. Und der Spruch mit dem Box-Unterrricht ist schlichtweg populistisch. Bislang gab es keine bzw. kaum Forderungen nach härteren Strafen. Nach dem Video ist nun alles anders. Sorry, das kann doch nicht immer die Lösung sein. Härtere Strafen werden ja überall gefordert. Damit bekämpft man aber nicht die Ursachen.
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(Benutzer)
Bambini
Beiträge: 11
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Aw: Videobeweise vor 16 Jahren
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@Christian
Ich kann Ulis emotionale Antwort gut verstehen bei deiner Argumentation. Es ist unerheblich, wie oft solche Taten verübt werden. Jede gehört hart bestraft.
Die Frage, welche Vergehen per Viedeobeweis verfolgt werden, kann der DRV ja frei entscheiden. Bei Faustschlägen sollte das so sein. Die Liste kann man ja klein halten.
"Ich will Dir damit ja auch nur zeigen, dass es durchaus andere Möglichkeiten gibt und sich ein Spieler durch so eine Aktion durchaus selbst schaden kann." Das sollte zwingend so sein! nicht "kann"! Bei solchen Argumenten hoffe ich, dass dank der vielen Kameras am Spielfeldrand öfter strafrechtliche Konsequenzen folgen. Es wäre halt peinlich für den DRV, wenn er das selbst nicht hinbekommt. Chaule wurde ungefähr für eine halbe Saison ( 8 Spiele in der Buli oder so) gesperrt. Wenn dank der Videos der DRV die Möglichkeit hat, Schläger aus dem Verkehr zu ziehen, sollte er sie nutzen.
Und das mit dem "Einzelfall": Hat also jeder Bulispieler das Recht, einmal zuzuschlagen und bekommt dann einen Einzelfallbonus? Wo suchst du denn nach anderen Varianten einer Bestrafung? 12 Monate Sperre, dann macht er es so schnell nicht wieder und andere überlegen sich das auch.
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Letzte Änderung: 26.11.2008 01:21 von Quetsch.
Grund: Rechtschreibung
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