Quetsch schrieb:
Dein Rat an den Frankfurter Spieler: "Lieber Frankfurter Spieler, du bist verschlagen worden, (dein Zitat: ) Solche Dinge sollten intern geklärt werden. Zur Not per Abstimmung beim DRT. Der Weg zur Staatsanwaltschaft kann nicht der richtige sein."
Wenn er das macht und heute zum DRV schlappt, dann sagst du ihm: Sorry, dein Film ist nicht zugelassen, es gibt keine Strafe (wie Uli richtig bemerkt hat: ohne Film auch keine interne Strafe, die Tat steht ja nicht im Spielberichtsbogen!). Klar lassen sich die Frankfurter nicht so veräppeln und gehen dann zur Staatsanwaltschaft.
Ergebnis: Ein Schläger kann überführt werden aber deine Lösung lässt ihn unbehelligt. Das ist eine moralische Bankrotterklärung. Und darüber sind einige zurecht geschockt.[/quote]
Erstens: Ich habe zu Beginn der Diskussion klar zum Ausdruck gebracht, dass ich hier meine PERSÖNLICHE Meinung sage. Zweitens bin ich nicht der DRV und beim DRV auch nicht derjenige, der über Strafen entscheidet. Drittens: Wurde das Video denn bislang überhaupt den entsprechenden/zuständigen Gremien beim DRV vorgelegt? Wie haben diese reagiert? Hier wurde meiner Meinung nach zu emotional gehandelt und "sofort" Anzeige erstattet. Und da sehe ich auch die Gefahr: Man lässt sich von solchen (hässlichen) Bildern schnell zu Sachen hinreißen, die man - mit etwas Abstand - vielleicht anders gemacht hätte. Ob durch meine Lösung, erst den DRV zu kontaktieren, der Schläger unbehelligt geblieben wäre, steht überhauot nicht fest. Wie gesagt: In diesem Fall hätte man ihn evtl. zumindest "intern" für die Spiele der DRV-Auswahl "sperren" können - durch Nichtnominierung. Ich betone: Zumindest. Eventuell wären auch noch andere Maßnahmen möglich. Es bleibt aber dabei: Die Satzungen des DRV sehen einen Videobeweis bislang nicht vor. Inwiefern hier "IRB-Recht" angewendet werden kann, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass vorschnelle Forderungen ruckzuck nach hinten losgehen können und es selten vorteilhaft ist, Diskussionen zu emotional anzugehen.
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